Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Exkursion: Kempen und Kloster Kamp

Anmeldung auf Warteliste

Kursnummer 24-60105
Beginn Sa., 25.05.2024, 09:00 - 18:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort
Entgelt 45,00 €
Teilnehmende 20 - 30

Kursbeschreibung

Das Gebiet der Stadt Kempen wurde bereits um 890 in den Heberegistern der Benediktinerabtei Werden als "Campunni" erwähnt. Ab der Jahrtausendwende entstand rund um einen Herrenhof des Kölner Erzbischofs eine bäuerliche Siedlung. Die älteste erhaltene Urkunde trägt die Jahreszahl 1186. Im 13. Jahrhundert wurde Kempen zur Stadt. Im Jahr 1372 wurde Kempen das wirtschaftlich bedeutende Marktrecht verliehen. Von 1396 bis 1400 wurde die kurkölnische Burg errichtet. Die Stadt erlebte im Spätmittelalter eine wirtschaftliche Blütezeit, etwa 2000 Einwohner lebten in der Stadt. In dieser Zeit lebte auch der berühmteste Sohn der Stadt, der Mystiker Thomas von Kempen (ca. 1380-1471). Heute besticht Kempen durch seine noch vollkommen erhaltene Befestigungsanlage und einer Vielzahl historischer Gebäude und Kirchen. Nach einer Pause geht es weiter zum Kloster Kamp.
Am 23. Januar 1123 wurde von Friedrich I., Erzbischof von Köln, die Stiftungsurkunde für das Kloster ausgestellt und dieser beauftragte seinen Bruder Arnulf aus dem Zisterzienserkloster Morimond in Frankreich, das Kloster zu gründen. Heinrich, ein weiterer Bruder, machte sich mit einer Gruppe von 12 Mönchen auf den Weg an den Niederrhein. Am 31. Januar 1123 (nach dem Julianischen Kalender 1122) wurde das Kloster errichtet. Die Mönche brachten unter anderen Reliquien auch ein Stück der Schädeldecke der Heiligen Agatha mit, die heute noch in der Klosterkirche aufbewahrt wird. Im Jahre 2000 wurde der Terrassengarten des Klosters rekonstruiert, von dem man einen herrlichen Blick auf das Umland hat.

Die Fahrt findet in einem modernen Reisebus statt.
Für Eintritte und Führungen fallen ca. 14,00 Euro an, die vor Ort eingesammelt werden. Abfahrtsort wird noch bekannt gegeben.
Anmeldeschluss: 12.05.2024.

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