Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Fotoexkursion: HaldenSaga - Halde Hoheward
Anmeldung möglich
Kursnummer | 24-75323D |
Beginn | Sa., 23.11.2024, 16:00 - 22:00 Uhr |
Dauer | 1 Termin |
Kursort | Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung" |
Entgelt | 46,40 € |
Teilnehmende | 5 - 12 |
Kursbeschreibung
Wo von Natur aus vor der Industrialisierung Flachland war, hat Kohle und Stahl in der Metropole Ruhr sich eigene Höhenzüge gebaut. Aus den ehemaligen Abraumhalden des Steinkohlenbergbaus, den Schlackenhalden der Montanindustrie und selbst aus alten Schutt- und Mülldeponien wurde eine spannende, grüne Freizeitlandschaft.Der Regionalverband Ruhr (RVR), Städte und Gemeinden haben bereits in den 1980er Jahren begonnen, Halden zu erwerben, zu gestalten und den Menschen zugänglich zu machen.
In ihrer vielfältigen Gestaltung und mit der einmaligen Höhe in einer doch eher flachen Städtelandschaft sind sie Landmarken, Anziehungspunkte für Touristen, sportlich Aktive oder einfach nur Erholungssuchende. Aber auch die Natur hat Einzug gehalten und es hat sich eine spanende Fauna und Flora angesiedelt! Auf unsere Tour wollen wir all dieses Aspekten fotografisch nachspüren Dieser Teil der Saga führt uns zur größten Haldenlandschaft Europas.
Mit Stilllegung der Zeche Ewald im Jahr 2000 begann ein gewaltiger Landschaftsumbau, in dessen Zentrum die Halden Hoheward und Hoppenbruch standen. Gemeinsam mit der ehemaligen Zeche Ewald und dem Stadtteilpark Recklinghausen-Hochlarmark und dem Schacht Recklinghausen II bilden sie heute den Landschaftspark Hoheward – eine der größten Haldenlandschaften Europas. Die Halde Hoppenbruch ist bereits seit 1995 im Besitz des Regionalverbands Ruhr (RVR). Die große Schwester Hoheward folgte 2004.
Bitte zur Tour mit zu bringen: Stativ, Funk- oder Fernauslöser, Bedienungsanleitung der Kamera, leere Speicherkarten, geladenen Akkus, Weitwinkel und Teleobjektiv. Wenn vorhanden ein Macroobjektiv oder Nahlinsen.
Bitte denken sie auch an festes Schuhwerk, wetterangepasste Kleidung, ausreichend eigene Getränke und was zu Essen. Da wir uns die ganze Zeit auf dem Gelände bewegen werden setzt dieses ein gewisses Maß an körperliche Fitness voraus. Der Kurs ist nicht barrierefrei.
Treffpunkt: FotoZeche Klärchen, Karlstraße 57, 45661 Recklinghausen
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurse des Dozenten
Fototour: Zeche Zollern - Die Schöne
- Datum: Sa. 09.11.2024
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Fotoexkursion: Medienhafen Düsseldorf bei Nacht
- Datum: Fr. 29.11.2024
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Fotoexkursion: Wildes Zollverein
- Datum: So. 17.11.2024
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"