Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Stimmen von Frauen gegen das Vergessen- Zerbrechlich und Wortgewaltig
Anmeldung möglich
Kursnummer | 24-51406 |
Beginn | Mi., 13.11.2024, 19:00 - 21:15 Uhr |
Dauer | 1 Termin |
Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
Entgelt | 0,00 € |
Teilnehmende | 10 - 80 |
Kursbeschreibung
Gedichte deutsch-jüdischer Autorinnen wie Mascha Kaléko, Nelly Sachs, Rose Ausländer, Ilse Weber/Hertlinger, deren Lebenswege eng mit der deutschen nationalsozialistischen Geschichte und Verfolgung verknüpft sind (Exil & Heimatlosigkeit, Ghetto, Lager, Vernichtung) begegnen (im Kafkajahr) den Lebensgeschichten von Frauen, die eng mit dem Leben des Prager Autors verbunden sind: seine Schwestern, seine Geliebten und Vertrauten, (Grete Bloch, Milena Jesenskà Julie Wohryzek u.a.), die in Vernichtungslagern ermordet wurden oder es ins Exil geschafft haben wie seine letzte Liebe Dora Diamant. Wir wissen noch immer zu wenig über diese Frauen. Ihnen zur Seite gestellt werden Gedichte arabischer und iranischer Autorinnen, die für die Befreiungsbewegung der Frauen im Iran, für das Selbstverständnis arabischer Frauen heute eine Rolle spielen, u.a. Worte der größten iranischen Dichterin der Moderne Forough Farrochsad. Die Autorin Caroline Vongries hat die Worte und Lebensgeschichten einfühlsam zusammengestellt und stellt Passagen aus ihrem neuen Buch über Franz Kafka vor. Dazu singt die Liedermacherin Josefin Rabehl Lieder aus ihrer eigenen Liederwerkstatt und passende Lieder aus dem Kontext.In Kooperation: VHS Dortmund, Friedrich-Naumann-Stiftung, Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit Dortmund e.V., Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Filmvorführung und Gespräch: Endlich Tacheles
- Datum: Mi. 06.11.2024
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Felix Jaitner: RUSSLAND- Ende einer Weltmacht
- Datum: Mo. 18.11.2024
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Anerkennung einer Schwerbehinderung: GdB leicht gemacht - online
- Datum: Mi. 27.11.2024
- Ort: vhs.online
Klimarobustes Haus - Hybrid
- Datum: Mi. 20.11.2024
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Vortrag: Als die Kinder in Dortmund Matrosenkrägen trugen - die Kaiserzeit
- Datum: Sa. 23.11.2024
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Vom "Befehl des Gewissens" (1937) zu "Jud Süss!"
- Datum: Di. 26.11.2024
- Ort: Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
Schreibwerkstatt "Kreatives Schreiben"
- Datum: Mi. 27.11.2024 - Mi. 18.12.2024
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Homöopathie - Bei Burn Out, Erschöpfung und Depressionen
- Datum: Di. 19.11.2024
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Mit Klangschalen sich selbst entspannen lernen
- Datum: Sa. 23.11.2024
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
Ein Tag für mich mit mir
- Datum: Sa. 14.12.2024
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Den Rücken stärken
- Datum: Do. 31.10.2024 - Do. 12.12.2024
- Ort: VHS im Balou (Klinkeranbau), Oberdorfstraße 23
Von der narzisstischen Persönlichkeit zum Nationalismus - Online
- Datum: Do. 07.11.2024
- Ort: vhs.online
Marco Bülow spricht über sein Buch Lobby Land
- Datum: Do. 07.11.2024
- Ort: VHS, Kampstraße 47