Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Studienreise: Industriekultur im Ruhrgebiet:gestern, heute und morgen

Keine Anmeldung möglich

Kursnummer 24-52200
Beginn Mo., 27.05.2024, 08:00 - 17:00 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort
Entgelt 350,00 €
Teilnehmende 16 - 30

Kursbeschreibung

ANMELDUNGEN NUR DIREKT BEI DER AUSLANDSGESELLSCHAFT: ACHTUNG! AUSGEBUCHT!
Entdecken Sie die vielen Facetten des Ruhrgebiets: Von vielseitiger Kunst, über abwechslungsreiche Natur bis hin zur beeindruckenden Industriekultur, die als Zeugnis der Stahl- und Kohleindustrie zum lokalen Erbe gehört. Erkunden Sie die imposanten Zechen- und Industrieanlagen, die heute zum Weltkulturerbe gehören, erfahren Sie mehr über das Leben und die Arbeit der ehemaligen Bergleute und Stahlarbeiter, sowie über den Strukturwandel des Ruhrgebiets. Das Programm ist mit oder ohne Hotelübernachtung buchbar und bietet ein aktives Erlebnis in der Region rund um die Ruhr.

Vorläufiges Programm:
1. Tag, Montag, 27. Mai 2024 - Einführung
Anreise in Eigenregie. 10.00 h Empfang in der Auslandsgesellschaft. Kennenlernrunde und Programmbesprechung. Ein Vortrag mit anschließender Gesprächsrunde mit dem Veranstalter
der "ExtraSchicht" geben einen spannenden Blick hinter die Kulissen des städteübergreifenden Events. Fahrt zur Kokerei Hansa und geführte Besichtigung des Industriedenkmals hier wurden in Spitzenzeiten bis zu 5.200 Tonnen Koks täglich produziert. Mittagspause. Nachmittags Einblick in die Projektentwicklung und Veranstaltungsrealisierung der Internationalen Gartenausstellung 2027, die in Dortmund ausgetragen werden
soll. Gemeinsames Abendessen in einem Restaurant in der Dortmunder Innenstadt.

2. Tag, Dienstag, 28. Mai 2024 - Dortmund
Morgens Vortrag in der Auslandsgesellschaft zum Strukturwandel der Region und Einführung in die Geschichte des Phoenixsees. Fahrt zum Hoesch-Gelände - die Hoesch AG war einst eines der bedeutendsten Unternehmen für Stahlproduktion und die Gewinnung von Bodenschätzen. Führung über das
Gelände und Besichtigung des Hoesch-Museums. Mittagspause.
Nachmittags Besuch der neueröffneten Ausstellung "Phoenix des Lumières" - Werke der Künstler Klimt und Hundertwasser werden digital inszeniert. Diese Art der Darstellung ermöglicht den Besuchern in die Kunst einzutauchen. Anschließend Spaziergang über den Phoenix Skywalk, der einen atemberaubenden Ausblick bietet. Abendessen in Eigenregie. Falls gewünscht können Sie bei lokalen Spezialitäten in der Bergmann Brauerei den Abend ausklingen lassen.

3. Tag, Mittwoch, 29. Mai 2024 - Essen
Morgens Treffen am Hbf Dortmund, Fahrt nach Essen. Geführte Besichtigung der Villa Hügel und des umliegenden Parks - das ehemalige Wohnhaus der Industriellenfamilie Krupp widmet sich
heutzutage als Museum der Familien- und Unternehmensgeschichte. Mittagspause am Baldeneysee. Nachmittags Besichtigung der Zeche Zollverein, die seit 2001 zum UNESCO Weltkulturerbe gehört. Bis 1986 wurde hier Steinkohle zu Tagegefördert. Rückfahrt nach Dortmund und Abendessen in Eigenregie. TIPP: Musicalliebhaber können abends die rasante Show des Starlight-Express in Bochum genießen.

4. Tag, Donnerstag, 30. Mai 2024 - Duisburg
Morgens Treffen am Hbf Dortmund, Fahrt nach Duisburg.Besichtigung des Landschaftsparks Duisburg-Nord - auf dem Gelände des stillgelegten Eisenwerks verbinden sich Industriekultur, Natur und ein faszinierendes Lichtspektakel. Mittagspause mit Möglichkeit zum Mittagessen am Foodtruck.
Nachmittags geführte geführte Werksbesichtigung thyssenkrupp Steel im Duisburger Hafengebiet. Rückfahrt nach Dortmund und Abendessen in Eigenregie.
5. Tag, Freitag, 31. Mai 2024 - Bochum
Morgens Treffen am Hbf Dortmund, Fahrt nach Bochum. Geführte Besichtigung des Bergbaumuseums - Sie erhalten die einzigartige Möglichkeit, durch einen Seilfahrt-Simulator und ein Anschauungsbergwerk das Leben unter Tage hautnah nachzuempfinden. Bei einer Auffahrt auf den Förderturmhaben Sie einen faszinierenden Ausblick über Bochum. Mittagspause. Rückfahrt nach Dortmund. Vortrag und Gespräch mit dem Rheinverband Ruhr (angefragt). Anschließend Feedbackrunde, Evaluation und Verabschiedung. Abreise in Eigenregie.
Programmänderungen vorbehalten!
Hotels zur Auswahl:
Hotel B&B Dortmund City **
- zentral in Dortmund gelegen, 750m vom Hbf entfernt
- alle Zimmer mit Bad, Föhn, TV, WLAN
Hotel Esplanade Dortmund ****
- zentral in Dortmund gelegen, 800m vom Hbf entfernt
- Alle Zimmer mit Bad, Föhn, TV, Safe, Minibar, WLAN

TIPP: Verlängern Sie Ihren Aufenthalt und erleben Sie das einzigartige Spektakel "Extraschicht - Nacht der
Industriekultur" am Samstag, 01. Juni!
Die Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie besonderen Bedarf haben. Wir überlegen gemeinsam, ob und wie eine Teilnahme möglich ist.

Inklusivleistungen:
- Führungen Kokerei Hansa, Phoenix See, Zeche Zollverein,
Landschaftspark Duisburg-Nord, Werksführung thyssenkrupp Duisburg
- Eintritt und Führungen Villa Hügel, Hoesch Museum,
Bergbaumuseum, Phoenix des Lumières, Phoenix West Skywalk
- Vorträge und Gespräche laut Programm
- 1 x gemeinsames Abendessen
- 5-Tage-NRW-Ticket für den ÖPNV
- Durchgehende Reiseleitung
Inklusivleistungen Hotelpaket:
- 4 x Übernachtung mit Frühstück im gewählten Hotel
Nicht im Preis enthalten:
- An- und Abreise
- weitere Mahlzeiten und Getränke
- Reiserücktrittskosten- & weitere Reiseversicherungen
Als Bildungsurlaub möglich. Bitte geben Sie hierzu bei der Anmeldung das Bundesland an, in dem Ihr Arbeitsgebers seinen Sitz hat.
Reisebedingungen:
https://auslandsgesellschaft.de/wp-content/uploads/2023/09/
Reisebedingungen__Auslandsgesellschaft_Oktober2023.pdf

Prog.-Nr.: 5-24-025-p
Termin: 27.-31. Mai 2024
Mindestteilnehmerzahl: 16
Anmeldeschluss: 15. März
Preis Programm: € 350,-
Fakultatives Hotelpaket:
Hotel B&B**
Pro Person: € 190,-
EZ-Zuschlag: € 135,-
Hotel Esplanade ****
Pro Person € 240,-
EZ-Zuschlag: € 120,-

Ihre Ansprechpartnerinnen in der Auslandsgesellschaft:
Norena Kunter
Tel. 0231 83800-48
kunter@auslandsgesellschaft.de
Carina Metzler
Tel. 0231 83800-33
metzler@auslandsgesellschaft.de

Dies ist eine Kooperationsveranstaltung zwischen der Auslandsgesellschaft, der ParkAkademie und der VHS Dortmund.
Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
27.05.2024
Uhrzeit
08:00 - 17:00 Uhr
Ort
Ruhrgebiet
Datum
03.06.2024
Uhrzeit
08:00 - 17:00 Uhr
Ort
Ruhrgebiet
Datum
10.06.2024
Uhrzeit
08:00 - 17:00 Uhr
Ort
Ruhrgebiet
Datum
17.06.2024
Uhrzeit
08:00 - 17:00 Uhr
Ort
Ruhrgebiet
Datum
24.06.2024
Uhrzeit
08:00 - 17:00 Uhr
Ort
Ruhrgebiet

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