Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Trash Origami : Upcycling Workshop Papier
Anmeldung möglich
Kursnummer | 24-74724D |
Beginn | Sa., 09.11.2024, 11:00 - 15:00 Uhr |
Dauer | 1 Termin |
Kursort | Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36 |
Entgelt | 28,00 € /1,00 |
Teilnehmende | 5 - 9 |
Kursbeschreibung
Alte Kalenderblätter, Strassenkarten, Zeitschriften und Poster verwandeln wir in Schachteln, Schmuck, Spielzeug oder Dekorationen. Gemeinsam falten wir in Origami-Technik, ganz ohne Schere und Klebstoff, schöne Objekte und lernen dabei unterschiedliche Möglichkeiten des Papierfaltens kennen.Gerne mitbringen: Papier zum Verwandeln
Origami ist die Kunst, aus einem Blatt Papier dreidimensionale Figuren zu schaffen. Ganz ohne Klebstoff und Schere entstehen durch verschiedene Falttechniken Tiere, Blumen, Schachteln, Spielzeuge oder schöne Dekorationen.
Wir falten Schritt-für-Schritt gemeinsam und lernen dabei die unterschiedlichen Möglichkeiten des Papierfaltens kennen.
Material inklusive.
Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
Rodenbergstr. 3644287 Dortmund
Lust auf Pilze? Exkursion (Freischütz)
- Datum: Fr. 08.11.2024
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Vernissage mit Führung / Ausstellung im HARO Angelika Gehrke
- Datum: So. 10.11.2024
- Ort: Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
Stricken gegen Brustkrebs
- Datum: Fr. 08.11.2024
- Ort: Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
Körperflüstern mit Klangmeditation (für Frauen)
- Datum: Di. 29.10.2024 - Di. 26.11.2024
- Ort: VHS im Balou (Klinkeranbau), Oberdorfstraße 23
Malreise - Kreativität & innere Ruhe
- Datum: Mo. 04.11.2024 - Mo. 02.12.2024
- Ort: Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
Yoga für Späteinsteiger*innen
- Datum: Sa. 16.11.2024
- Ort: Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
(Innere) Bilder zur Stressbewältigung nutzen - neurokreativ zeichnen
- Datum: Sa. 14.12.2024
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Weihnachts - Origami
- Datum: Sa. 23.11.2024
- Ort: Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
Weiterbildung zum Coach nach den Standards der DGfC (2025-2026)
- Datum: Sa. 22.03.2025 - So. 11.10.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Klangmeditation
- Datum: Fr. 13.12.2024
- Ort: mybodyproject, Gevelsbergstraße 30
Die Welt der Kunsttherapie entdecken!
- Datum: Sa. 30.11.2024
- Ort: Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1
Reflektieren, emittieren, verschlucken: Nebel
- Datum: Fr. 08.11.2024
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Erleuchtet: Überholte Theorien in der Astronomie
- Datum: Fr. 13.12.2024
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Philosophie-Salon
- Datum: So. 10.11.2024
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Philosophie-Salon
- Datum: So. 01.12.2024
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4
NLP Practitioner DVNLP (Aufbaukurs)
- Datum: Fr. 04.10.2024 - Sa. 14.06.2025
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Deeskalationstraining für Berufe mit Kundenkontakt
- Datum: Di. 19.11.2024 - Do. 21.11.2024
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Bildungsurlaub an der Ostsee: Resilienz stärken, Glücksmomente erleben in Beruf und Alltag
- Datum: So. 18.05.2025 - Fr. 23.05.2025
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Nachtfotografie
- Datum: Sa. 23.11.2024
- Ort: VHS, Kampstraße 47
Pilates für den Rücken
- Datum: Mi. 30.10.2024 - Mi. 11.12.2024
- Ort: VHS Zentrum Nord, Deutsche Straße 10
Über die Kraft von Gewürzen und Kräutern
- Datum: Do. 07.11.2024
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
Nähen für Anfänger*innen und Fortgeschrittene
- Datum: Di. 19.11.2024 - Di. 03.12.2024
- Ort: Haus Rodenberg, Rodenbergstraße 36
Vortrag: Blickwechsel: Zeitgenössische Dialoge mit der Kunst der Moderne
- Datum: Sa. 16.11.2024
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4