Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Word, Excel und Co. leicht gemacht! Einstieg für Senior*innen

Anmeldung möglich

Kursnummer 24-24665D
Beginn Mo., 16.09.2024, 09:00 - 12:15 Uhr
Dauer 4 Termine
Kursort Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Entgelt 100,80 €
Teilnehmende 5 - 8
Downloads Seminarunterlagen "Einführung in Microsoft Word"

Kursbeschreibung

Dieser Kurs richtet sich speziell an Senior*innen, die Microsoft Office kennenlernen oder ihre Kenntnisse vertiefen möchten, unabhängig davon, ob sie die neueste Version oder eine ältere verwenden, ob sie Office 365 nutzen oder kostenlose Online-Apps.

In der heutigen Zeit ist Microsoft Office unverzichtbar – vom Standardbrief über Berechnungen bis zur Kontaktpflege per E-Mail. Unser Kurs bietet Senior*innen eine einfühlsame und umfassende Einführung in Word, Excel und Co., um sie sicher im Umgang mit diesen Programmen zu machen.

Lernziele:
- Sie lernen alles, was Sie zur sicheren Beherrschung von Word, Excel und anderen Microsoft Office-Programmen benötigen.
- Unabhängig von Ihrer Office-Version oder der Nutzung von Office 365 oder kostenlosen Online-Apps erhalten Sie die nötigen Kenntnisse.
- Der Kurs findet in einem langsamen Lerntempo statt, um allen Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, Schritt für Schritt zu lernen.
- Es gibt ausreichend Zeit für Fragen und Übungen, um das Gelernte zu festigen.

Der Kurs bietet eine einfühlsame und umfassende Einführung in die Microsoft Office-Programme, speziell angepasst an die Bedürfnisse von Senior*innen. Durch praktische Übungen und ausführliche Erklärungen werden Sie Schritt für Schritt mit den Programmen vertraut gemacht.

Starten Sie Ihre Reise in die Welt von Microsoft Office! Erwerben Sie die Fähigkeiten, die Sie benötigen, um effektiv mit Word, Excel und anderen Office-Programmen zu arbeiten.

Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1

Oberbank 1
44149 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
16.09.2024
Uhrzeit
09:00 - 12:15 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
23.09.2024
Uhrzeit
09:00 - 12:15 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
30.09.2024
Uhrzeit
09:00 - 12:15 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20
Datum
07.10.2024
Uhrzeit
09:00 - 12:15 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 20

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