Sprachen und Kulturen der Welt

Langjährige Erfahrungen zeigen: Wer als Interessent mit Vorkenntnissen vor Kursbeginn die offenen Bildungsberatung in Anspruch nimmt, hat eine höhere Chance, dass der ausgewählte Kurs auch zum eigenen Sprachniveau passt. 

Wenn Sie bereits über Kenntnisse in der gewünschten Sprache verfügen, nutzen Sie bitte diesen Link  zu unseren kostenlosen digitalen Einstufungstests. So finden Sie den Kurs, der Ihren Vorkenntnissen und Erwartungen entspricht! 

Anschließend können Sie den ausgefüllten Einstufungstest direkt per E-Mail an vhs@dortmund.de versenden. Sie werden dann eine fachkundige Einschätzung mit den entsprechenden Kursangeboten erhalten.

Dieser kostenlose Service trägt nicht nur zur Kund*innenzufriedenheit bei, er ist für die VHS ein wesentliches Instrument der Qualitätssicherung.

In unserer offenen Bildungsberatung erhalten Sie vor allem Informationen zu den folgenden Bereichen:

  • Integrationsmaßnahmen
  • Grundbildung
  • Alphabetisierung
  • nachträgliche Schulabschlüsse

Gerne können Sie sich zu den Öffnungszeiten der offenen Bildungsberatung beraten lassen:

Es gelten folgende Beratungszeiten:

  • Montag  09:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstag  14:00 - 17:00 Uhr
  • Donnerstag  14:00 - 17:00 Uhr

Hansastraße 2-4, 44137 Dortmund.

HINWEIS – Öffnungszeiten während der Ferien (Oster-, Sommer- und Herbstferien):

  • Montags  9:00 - 13:00 Uhr
  • Dienstags  13:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstags  13:00 - 16:00 Uhr

Wenn Sie sich für einen Intergrationskurse anmelden möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass / Personalausweis / Nachweis zum Aufenthaltsstatus
  • Nachweis zum Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) I oder II
  • Vorhandene Sprachzertifikate oder sonstigen Sozialleistungen
  • Berechtigung/Verpflichtung vom Jobcenter oder von der Ausländerbehörde

Einen Online-Test zur Einschätzung der eigenen Kenntnisse finden Sie hier:

Kursdetails

Informationen zum Unterhalt bei Trennung und Scheidung- Hybrid

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-80352D
Beginn Mi., 11.03.2026, 19:00 - 20:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 5 - 26

Kursbeschreibung

Trennungs-, Nachehelicher Kindesunterhalt in allen Facetten

Der Unterhalt und somit die Absicherung des täglichen Bedarfs stellt bei einer Trennung beide Noch-Partner*innen vor große Herausforderungen und führt nicht selten geradewegs in den Rosenkrieg. Klar sollte sein: Wenn Eheleute oder Partner*innen sich trennen, haben deren Kinder bis zum Abschuss einer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt. Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht für Ehegatten bis zur Scheidung für die Person, die über das geringere Einkommen verfügt. Dieser Unterhaltsanspruch bzw. die weitere Verpflichtung, den Unterhalt der*dem Ehemaligen zu zahlen, kann auch nach der Scheidung als "nachehelicher Unterhalt" fortbestehen. Ebenso können nach Beendigung der Partnerschaft Unterhaltsansprüche der Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater bestehen. Unter welchen Voraussetzungen diese Ansprüche vorliegen, wie das Einkommen ermittelt wird, das bei der Unterhaltsberechnung zu Grunde zu legen ist, welcher Betrag dem Unterhaltsverpflichteten zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt), welche Rangfolge beim Unterhalt gilt, wie lange zu zahlen ist und welche gegenseitigen Auskunftsrechte und -pflichten bestehen, sind einige Aspekte des Vortrags.
Diese Veranstaltung findet hybrid statt. Ein Link wird Ihnen im Vorfeld zugeschickt.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem ISUV.
ZOOM LINK:

https://us06web.zoom.us/j/89419097292

Kurs teilen:

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