Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Excel Crashkurs IV - PowerPivot - online" (Nr. 24695D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Sinn statt Hamsterrad – ein Abend für Frauen im Umbruch - online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-14245D
Beginn Mi., 09.09.2026, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort vhs.online
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 5 - 20
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Berufliche Neuorientierung: Finden Sie Ihre stimmige Richtung

Spüren Sie, dass es in Ihrem Berufsleben mehr geben muss als nur das tägliche „Funktionieren“? Vielleicht haben Sie das Gefühl, dass Ihre aktuelle Tätigkeit nicht mehr wirklich zu Ihnen passt, oder Sie suchen nach einer Aufgabe, die Sie wahrhaft erfüllt. Dieser Abend bietet einen geschützten und besonderen Raum für Frauen, die Klarheit gewinnen und einen Weg finden möchten, der im Einklang mit ihren persönlichen Werten, den individuellen Stärken und den aktuellen Anforderungen des Lebens steht. Gemeinsam verlassen wir die reine Routine und widmen uns der zentralen Frage, was Sie wirklich antreibt. Es erwartet Sie ein Abend voller Reflexion, inspirierendem Austausch und ersten konkreten Impulsen – ganz ohne Druck, dafür mit einem starken Praxisbezug. Gönnen Sie sich diese wertvolle Zeit für Ihre persönliche und berufliche Zukunft und starten Sie mit neuer Motivation in Ihren nächsten Schritt.

Lernziele:
• Erkennen und Definieren Ihrer persönlichen Stärken, Werte und Interessen, um diese als Kompass für Ihre berufliche Zukunft zu nutzen
• Verständnis für den Unterschied zwischen reinem „Funktionieren“ und einer erfüllten Tätigkeit sowie die Übertragung auf die eigene Lebenssituation
• Kennenlernen und Anwendung des Ikigai-Modells zur Entwicklung erster Ideen für eine stimmige berufliche Ausrichtung
• Ableitung konkreter, kleiner Schritte für den Alltag, die direkt und ohne große Hürden umgesetzt werden können

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Frauen, die sich beruflich neu orientieren möchten oder eine tiefere Sinnhaftigkeit in ihrer Arbeit suchen

Lernmethoden:
• Individuelle Reflexionsübungen
• Interaktiver Austausch innerhalb der Gruppe
• Praxisorientierte Anwendung des Ikigai-Modells

Bitte mitbringen:
• Einen Notizblock
• Ein Schreibgerät

Wichtige Hinweise:
• Die Veranstaltung findet im Rahmen der Orientierungswoche statt und ist daher kostenfrei.

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