Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Absolviert – und was kommt jetzt?

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-14257D
Beginn Fr., 06.11.2026, 17:00 - 20:15 Uhr
Dauer 2 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 82,80 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Gemeinsam im Workshop Segel setzen: Ihre berufliche Orientierung

Stehen Sie kurz vor dem Abschluss Ihres Studiums, einer Fort- oder Weiterbildung und fragen sich, wie Ihr Weg in die Zukunft aussieht? Es ist ganz natürlich, dass sich Ziele im Laufe der Zeit verändern oder dass durch neue Erfahrungen völlig unerwartete Möglichkeiten entstehen. Oft ist der Übergang in einen neuen Lebensabschnitt mit einer gewissen Unsicherheit verbunden – doch genau hier setzt unser Workshop an. Wir unterstützen Sie dabei, die aktuelle Situation zu analysieren, Klarheit über Ihre persönlichen Wünsche zu gewinnen und Ihren nächsten beruflichen Schritt bewusst und selbstbestimmt zu planen. Gemeinsam entwickeln wir eine Perspektive, die nicht nur Ihren Qualifikationen entspricht, sondern auch Ihre Leidenschaften widerspiegelt.

Lernziele:
• Klärung und Neuausrichtung Ihrer persönlichen beruflichen Ziele
• Erstellung eines Vision Boards zur visuellen Zukunftsplanung
• Reflexion Ihrer individuellen Stärken, Interessen und Werte
• Gewinnung von Einblicken in aktuelle Branchen und vielversprechende Arbeitsfelder
• Anwendung von Methoden zur Entscheidungsfindung (z. B. Life Line)
• Optionaler Check Ihrer Bewerbungsunterlagen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Studierende, die kurz vor ihrem Abschluss stehen
• Teilnehmende an Fort- oder Weiterbildungen in der finalen Phase
• Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten

Lernmethoden:
• Interaktiver Austausch in der Gruppe
• Kreativtechniken und Visualisierungen
• Praktische Reflexionsübungen
• Individuelle Coaching-Elemente

Bitte mitbringen:
• Schreibmaterial und eine positive Portion Neugier

Wichtige Hinweise:
Setzen Sie Ihre Segel neu und gestalten Sie Ihren nächsten beruflichen Schritt aktiv und mit Freude! Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem Weg zu begleiten.

Kurs teilen:

Keine empfohlenen Kurse vorhanden