Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Farb- und Stilberatung – nachhaltig und individuell
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 27-14217D |
| Beginn | Fr., 19.11.2027, 17:00 - 20:15 Uhr |
| Dauer | 2 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 82,80 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 12 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Mode neu entdecken – ohne NeukaufHaben Sie das Gefühl, dass Ihr Kleiderschrank zwar prall gefüllt ist, Sie aber dennoch morgens vor der Frage stehen, was wirklich zu Ihnen passt? In diesem Kurs laden wir Sie ein, Ihre Garderobe mit einem neuen Blick zu betrachten und Mode nachhaltig sowie typgerecht zu erleben – ganz ohne den Kauf neuer Kleidungsstücke. Im Zentrum stehen eine individuelle Farb- und Stilberatung sowie praktische Impulse, wie Sie vorhandene Stücke aufwerten oder kreativ verändern können. Gemeinsam analysieren wir, welche Kombinationen Ihre Persönlichkeit unterstreichen und wie Sie mit kleinen Kniffen große Wirkungen erzielen. Bringen Sie gerne Ihre eigenen Lieblingsstücke oder auch „Problemteile“ mit, damit wir gemeinsam entdecken können, welches Potenzial in Ihrem Kleiderschrank steckt.
Lernziele:
• Analyse aktueller Modetrends und deren Übertragung auf den eigenen Stil
• Bestimmung der passenden Farben und Schnitte für Ihr individuelles Erscheinungsbild
• Verständnis dafür, wie die Körperform die optimale Kleiderwahl beeinflusst
• Praktische Techniken, um vorhandene Kleidung durch kleine Änderungen oder gezielte Accessoires aufzuwerten („Pimp my Closet“)
• Reflexion über die Veränderung des persönlichen Stils und der Farbwirkung im Laufe des Lebens
• Entwicklung einer nachhaltigen Strategie zur Nutzung der eigenen Garderobe
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle Personen, die ihren persönlichen Stil neu entdecken oder verfeinern möchten
• Menschen, die Wert auf Nachhaltigkeit legen und ihre vorhandene Kleidung optimal nutzen wollen
• Interessierte, die eine professionelle Einschätzung zu Farben und Passformen suchen
Lernmethoden:
• Individuelle Farb- und Stilberatung in Einzel- und Kleingruppen
• Praktische Arbeit mit Farb-Tüchern und Spiegeln zur Analyse der optischen Wirkung (Fotodokumentation mit eigener Kamera möglich)
• Erarbeitung von Stylingideen basierend auf individuellen Körpermaßen
Bitte mitbringen:
• Ein Maßband oder einen Zollstock
• Ein Handtuch
• Kleidungsstücke, bei denen Sie unsicher in der Wahl sind
• Am ersten Kurstag: Bitte tragen Sie Ihr absolutes Lieblingsteil
• Empfehlung: Weite Hosen oder Röcke, um die Längen optimal beurteilen zu können
Wichtige Hinweise:
• Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Kurszeiten an den beiden Veranstaltungstagen.
• Am zweiten Kurstag erhalten Sie detaillierte Informationen zu Farbpässen, sollten Sie diese im Anschluss an den Kurs erwerben wollen.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Kurse der Dozentin
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
