Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Aufbaukurs für Fortgeschrittene der japanischen Kalligraphie1
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-71442D |
| Beginn | Do., 10.09.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
| Dauer | 6 Termine |
| Kursort | Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 |
| Entgelt | 84,40 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 8 |
Kursbeschreibung
Die traditionelle japanische Kalligraphie – Shodō, was wörtlich "Der Weg des Schreibens" bedeutet – ist eine jahrhundertealte Kunstform, die weit mehr als nur das schöne Schreiben von Schriftzeichen umfasst. Sie ist ein Weg der Selbstfindung und Achtsamkeit, der Geduld und Hingabe erfordert. In diesem Kurs tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der japanischen Kalligraphie und lernen, die Kunst des bewussten Schreibens zu meistern.Im Mittelpunkt des Kurses steht die Übung der Pinselführung sowie die Vermittlung traditioneller Techniken. Sie werden Schritt für Schritt angeleitet, um die Grundlagen der Shodō zu erwerben und Ihre eigenen Fähigkeiten zu vertiefen. Voraussetzung für die Teilnahme sind bereits absolvierte Anfängerkurse in japanischer Kalligraphie oder entsprechende Vorkenntnisse, da der Kurs auf den bereits erworbenen Grundlagen aufbaut.
Lernziele:
Vertiefung der Pinselführung und traditioneller Techniken
Erlernen fortgeschrittener Schriftzeichen und deren Bedeutung
Entwicklung einer persönlichen Schreibweise und Ausdrucksform
Vertiefung der Achtsamkeit und Konzentration durch das bewusste Schreiben
Verständnis der kulturellen und philosophischen Hintergründe der Shodō
Die Veranstaltung richtet sich an:
Teilnehmer*innen mit Vorkenntnissen in japanischer Kalligraphie
Personen, die ihre Fähigkeiten in der Shodō vertiefen möchten
Interessierte, die sich für die japanische Kultur und Philosophie interessieren
Menschen, die Ruhe und Achtsamkeit durch das Schreiben finden möchten
Lernmethoden:
- Praktische Übungen zur Pinselführung
- Schrittweise Anleitung und individuelle Betreuung
- Vertiefung der theoretischen Hintergründe
- Austausch und Inspiration durch die Gruppe
Bitte mitbringen:
Großer und kleiner Pinsel
Tusche und Reibstein
Schreibmatte
Din A3 Mappe und Beschwerer
Eigenes Reispapier (falls gewünscht, da Reispapier im Kurs enthalten ist)
Wichtige Hinweise:
Materialkosten für Reispapier in Höhe von 10 Euro sind in der Kursgebühr enthalten.
Bitte bringen Sie Ihr eigenes Material mit, das Sie bereits aus dem Anfängerkurs besitzen.
Der Kurs setzt Vorkenntnisse in japanischer Kalligraphie voraus.
Tauschen Sie sich gerne mit anderen Teilnehmer*innen aus und lassen Sie sich von deren Fortschritten inspirieren.
Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Oberbank 144149 Dortmund
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
