Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Bildungsurlaub: Dänisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-39111D |
| Beginn | Mo., 24.08.2026, 10:00 - 16:00 Uhr |
| Dauer | 5 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 215,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 12 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Tauchen Sie ein in die faszinierende Sprache Dänemarks! In diesem Kurs begleiten wir Sie Schritt für Schritt in die Welt des Dänischen, sodass Sie auch ohne jegliche Vorkenntnisse schnell erste Erfolgserlebnisse feiern können. Unser Ziel ist es, nicht nur Ihre allgemeine Sprachkompetenz in den Bereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben zu fördern, sondern vor allem Ihre Sicherheit im aktiven Gebrauch der Sprache zu stärken. Gemeinsam bauen wir Hemmschwellen ab und fördern Ihr Selbstvertrauen, damit Sie die Sprache im (berufs)alltagsnahen Kontext mutig anwenden können. Neben der Grammatik und dem Basiswortschatz legen wir einen besonderen Fokus auf die interkulturelle Kommunikation. So verstehen Sie kulturelle Nuancen besser und können effektiver mit dänischen Partnerinnen und Kolleginnen zusammenarbeiten.Inhalte:
• Förderung der allgemeinen Sprachkenntnisse (Hör- und Leseverstehen sowie mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit)
• Vermittlung des Basiswortschatzes und grundlegender Grammatik
• Training von (berufs)alltagsnahen Dialogen
• Einführung in die dänische Phonetik und Aussprache
• Interkulturelle Kompetenzen und Landeskunde
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Personen, auf die durch die Internationalisierung des Berufslebens neue Aufgaben am Arbeitsplatz zukommen, denen sie ohne Fremdsprachenkenntnisse nicht gerecht werden können.
• Personen, für die der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen eine weitere Schlüssel- bzw. Aufstiegsqualifikation darstellt
• Personen, die häufig beruflich nach Dänemark reisen und sprachliche und kulturelle Grundkenntnisse benötigen.
• Personen, die in Deutschland häufig mit Menschen aus Dänemark zu tun haben und für den Umgang Grundkenntnisse der dänischen Sprache benötigen.
Lernmethoden:
• Interaktive Dialogübungen und Rollenspiele
• Kommunikatives Training in Gruppen und Partnerarbeit
• Gezielte Ausspracheübungen und Wiederholungssequenzen
• Integration von landeskundlichen Elementen
Bitte mitbringen:
• Lehrwerk: PONS-Powersprachkurs Dänisch (Kapitel 1–4 sowie Teile aus Kapitel 7), ISBN: 978-3-12-566083-0. Das Lehrbuch muss von den Teilnehmenden erworben werden und zur ersten Kursstunde mitgebracht werden.
Wichtige Hinweise:
Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an der Veranstaltung kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Die Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
Ablaufplan Bildungsurlaub
Dänisch für Anfängerinnen ohne Vorkenntnisse (A1.1)
1. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Ankommen: Begrüßung, Kennenlernen und Erwartungsabfrage
• Alphabet, Rechtschreibung und erste Lernschritte
• Ausspracheübung
• Begrüßungen, Verabschiedungen und Erkundigung nach dem Wohlbefinden
• Nationalitäten, Herkunft und Aussprache dänischer Städtenamen
• Grammatik: Personalpronomen, Verbformen im Infinitiv und Präsens
• Zahlen von 1 bis 20
2. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Wiederholung und Besprechung der Hausaufgaben
• Praktische Anwendung: Bestellen im Café und alltagsnahe Dialoge
• Zahlen von 20 bis 100
• Grammatik: Substantivbildung im Singular
• Landeskunde: Bezahlmethoden und die Bedeutung von Milchprodukten in Dänemark
3. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Wiederholung der ersten beiden Kurstage und Hausaufgabenkontrolle
• Wortfeld Wohnung und Einrichtung: Über Wohnverhältnisse sprechen
• Ordinalzahlen, Datumsangaben und Gespräche über Geburtstage
• Grammatik: Substantivbildung im Plural sowie Possessivpronomen
• Familie, Freundinnen und Verwandtschaftsbezeichnungen
4. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Wiederholung und Besprechung der Hausaufgaben
• Wortfeld Familie und Besitzverhältnisse
• Grammatik: Adjektivbildung - Farben, Kleidung und Eigenschaften
• Praktische Anwendung: Dialogtraining für Einkaufssituationen im Geschäft
5. Tag (6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
• Gesamtwiederholung der Woche und Besprechung der Hausaufgaben
• Praktische Anwendung: Einkaufsgespräche im Supermarkt und auf dem Markt
• Simulation von Alltagssituationen beim Einkaufen
• Abschluss: Gemeinsame Feedbackrunde
Musterstundenplan, Änderungen vorbehalten
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Kurse der Dozentin

Bildungsurlaub: Moderation und Konfliktklärung in Gruppen
- Datum: Mo. 09.11.2026 - Fr. 13.11.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund

Bildungsurlaub: Russisch (A1.1) ohne Vorkenntnisse
- Datum: Mo. 26.10.2026 - Fr. 30.10.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4

Bildungsurlaub: Türkisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)
- Datum: Mo. 20.07.2026 - Fr. 24.07.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47
