Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Moderation und Konfliktklärung in Gruppen

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-50103D
Beginn Mo., 09.11.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
Entgelt 316,90 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe
Downloads Informationen Bildungsurlaub Moderation u. Konfliktklärung

Kursbeschreibung

Gruppenprozesse erfolgreich zu gestalten, erfordert mehr als nur eine gute Agenda – es verlangt Fingerspitzengefühl, eine klare Struktur und die Fähigkeit, auch in spannungsgeladenen Situationen den Überblick zu behalten. In diesem praxisorientierten Kurs begleiten wir Sie dabei, die Kunst der effektiven Moderation zu erlernen und konstruktive Wege im Umgang mit Teamkonflikten zu finden. Sie erfahren, wie Sie Kommunikations- und Kooperationstechniken gezielt einsetzen, um ein produktives, wertschätzendes und angenehmes Arbeitsklima zu fördern. Durch die Kombination aus theoretischem Input und interaktiven Übungen entwickeln Sie Ihre rhetorischen Fähigkeiten und reflektieren Ihre Rolle als Moderatorin. Sichern Sie sich Ihren Platz und bauen Sie Ihre Kompetenzen in der Konfliktklärung systematisch aus, um Gruppen sicher und zielorientiert zu führen.

Lernziele:
• Beherrschung effektiver Moderationstechniken zur Steuerung von Gruppenprozessen
• Anwendung von Methoden zur aktiven Konfliktbewältigung und -lösung in Teams
• Einsatz von Kommunikations- und Kooperationstools zur Förderung eines positiven Arbeitsklimas
• Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Rolle als Moderatorin
• Optimierung der rhetorischen Fähigkeiten durch gezielte Analyse

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Personen, die Gruppenprozesse professionell moderieren möchten oder wollen
• Teilnehmende, die ihre Kompetenzen im Umgang mit Teamkonflikten erweitern möchten
• Alle, die eine leitende oder koordinierende Funktion in Arbeitsgruppen übernehmen

Lernmethoden:
• Praxisorientierte interaktive Übungen
• Problemorientierte Ansätze zur Konfliktlösung
• Gezieltes Feedback zur persönlichen Weiterentwicklung
• Video-Analyse zur Optimierung der Rhetorik und Körpersprache

Bitte mitbringen:
• Schreibmaterialien
• Offenheit für interaktive Übungen und gegenseitiges Feedback

Wichtige Hinweise:
• Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG), sodass Bildungsurlaub beantragt werden kann.
• Die Veranstaltung steht auch Teilnehmenden offen, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
• Die Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen nach der Anmeldung automatisch zugeschickt.
• Im Entgelt sind 35,90 Euro für die benötigten Unterrichtsmaterialien bereits enthalten.

Dies ist eine Kooperationsveranstaltung mit Arbeit und Leben NRW und soll mehr Teilhabe an der Arbeitswelt ermöglichen.

Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund

Oberbank 1
44149 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
09.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 22
Datum
10.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 22
Datum
11.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 22
Datum
12.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 22
Datum
13.11.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Oberbank 1, Creativzentrum, Haus 1, Raum 22

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  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
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  • Ort: VHS, Kampstraße 47