Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Rhetorik I - Sicher sprechen, überzeugend auftreten
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-50113D |
| Beginn | Sa., 07.11.2026, 09:00 - 16:00 Uhr |
| Dauer | 2 Termine |
| Kursort | Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund |
| Entgelt | 128,35 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 12 |
| Zielgruppe | |
| Downloads |
Information Bildungsurlaub Reden und Verhandeln
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Kursbeschreibung
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie es gelingt, vor einer Gruppe von Menschen wirklich frei zu sprechen und dabei eine natürliche Souveränität auszustrahlen? Die Kunst der Rhetorik ist kein angeborenes Talent, sondern eine Fähigkeit, die man systematisch entwickeln kann. In diesem Kurs erfahren Sie, wie Sie Ihr Publikum mit klaren Worten, einer präzisen Sprache und einem sicheren Auftreten überzeugen und emotional erreichen. Gemeinsam arbeiten wir daran, Ihre Reden sinnvoll zu strukturieren und Ihre Botschaften so zu formulieren, dass sie verständlich und wirkungsvoll ankommen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der nonverbalen Kommunikation: Sie lernen, wie Sie Ihre Stimme, Ihre Körperhaltung und den Blickkontakt gezielt einsetzen, um Präsenz zu zeigen. In einer geschützten Atmosphäre einer kleinen Gruppe erhalten Sie Raum für Experimente und wertvolles, individuelles Feedback, während Sie praktische Strategien entwickeln, um Lampenfieber in positive Energie zu verwandeln und Ihre persönlichen Stärken voll auszuspielen. Stärken Sie jetzt Ihre rhetorischen Fähigkeiten – Schritt für Schritt und in Ihrem eigenen Tempo.
Lernziele:
• Sicherer Umgang mit der eigenen Stimme und Körperhaltung
• Strukturierung von Redebeiträgen für eine klare Argumentation
• Techniken zur Überwindung von Nervosität und Lampenfieber
• Gezielter Einsatz von Blickkontakt und Gestik
• Entwicklung einer authentischen und überzeugenden Präsentationsweise
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Interessierte Personen, die ihre kommunikativen Fähigkeiten verbessern möchten
• Teilnehmende, die in ihrem beruflichen oder privaten Umfeld häufiger vor Gruppen sprechen
• Alle, die ihre rhetorischen Unsicherheiten abbauen und selbstbewusster auftreten möchten
Lernmethoden:
• Praktische Übungen und Simulationen
• Individuelles Coaching und Feedback in der Gruppe
• Interaktive Workshops und Theorieimpulse
Bitte mitbringen:
• Ein Notizbuch und einen Stift
• Gegebenenfalls eigene kurze Texte oder Themen, die Sie gerne präsentieren möchten
• Offenheit für Neues und die Bereitschaft, auszuprobieren
Wichtige Hinweise:
• Der Kurs findet in einer kleinen Gruppe statt, um eine intensive Betreuung zu gewährleisten.
• Im Entgelt sind 17,95 Euro für die benötigten Unterrichtsmaterialien enthalten.
Dies ist eine Kooperationsveranstaltung mit Arbeit und Leben NRW und soll mehr Teilhabe an der Arbeitswelt ermöglichen.
Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
Oberbank 144149 Dortmund

Schlagfertigkeitstraining – Sicher reagieren in schwierigen Gesprächen
- Datum: Sa. 26.09.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Startup-Werkstatt: Von der Idee zur Umsetzung mit KI
- Datum: Sa. 07.11.2026 - Sa. 21.11.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Bildungsurlaub: Englisch Refresher Course Upper Intermediate B2+
- Datum: Mo. 26.10.2026 - Fr. 30.10.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47
