Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Bildungsurlaub: Reden und Verhandeln kompakt / Rhetorik I + II
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-50107D |
| Beginn | Mo., 05.10.2026, 09:00 - 16:00 Uhr |
| Dauer | 5 Termine |
| Kursort | Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund |
| Entgelt | 316,90 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 12 |
| Zielgruppe | |
| Downloads |
Information Bildungsurlaub Reden und Verhandeln
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Kursbeschreibung
Möchten Sie lernen, wie Sie Ihre Interessen in Verhandlungen erfolgreich durchsetzen und mit rhetorischer Brillanz überzeugen? In diesem praxisnahen Kurs erfahren Sie, wie Sie strategisch planen, überzeugende Argumentationsketten aufbauen und selbst in schwierigen Gesprächssituationen die Ruhe und Souveränität bewahren. Wir begleiten Sie dabei, Ihre Kommunikation gezielt zu steuern, damit Ihre Botschaften präzise ankommen und Sie Ihr Gegenüber nachhaltig begeistern können. Durch die Kombination aus theoretischem Fundament und intensiven praktischen Übungen entwickeln Sie ein Gespür für die Dynamik von Verhandlungen und schärfen Ihr Profil als rhetorisch versierte Persönlichkeit. Melden Sie sich jetzt an und legen Sie den Grundstein für Ihren nächsten beruflichen Erfolg!
Lernziele:
• Planung und Gestaltung effektiver Verhandlungsstrategien
• Anwendung präziser Argumentationstechniken
• Strukturierung von Diskussionen und Gesprächen
• Souveräne Führung schwieriger Verhandlungen
• Erarbeitung und Präsentation überzeugender Reden
• Steigerung der rhetorischen Wirkung und Ausstrahlung
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle Teilnehmerinnen, die ihre Verhandlungssicherheit im beruflichen oder privaten Alltag steigern möchten
• Personen, die ihre Präsentationstechniken verbessern und ein Publikum begeistern wollen
• Interessierte, die lernen möchten, auch in konfliktreichen Situationen zielorientiert zu kommunizieren
Lernmethoden:
• Praxisnahe Theorievermittlung
• Interaktive Rollenspiele zur Simulation von Verhandlungssituationen
• Gezieltes Rhetorik-Training
• Video-Analyse zur Optimierung der eigenen Wirkung
Bitte mitbringen:
• Schreibmaterialien
• Eventuell eigene Notizen oder aktuelle Fallbeispiele aus Ihrem Berufsalltag
Wichtige Hinweise:
• Der Lehrgang entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme kann Bildungsurlaub beantragt werden.
• Die Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen nach der Anmeldung automatisch zugeschickt.
• Die Veranstaltung steht auch Teilnehmenden offen, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
• Im Entgelt sind 35,90 Euro für die benötigten Unterrichtsmaterialien bereits enthalten.
Dies ist eine Kooperationsveranstaltung mit Arbeit und Leben NRW und soll mehr Teilhabe an der Arbeitswelt ermöglichen.
Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
Oberbank 144149 Dortmund

Schlagfertigkeitstraining – Sicher reagieren in schwierigen Gesprächen
- Datum: Sa. 26.09.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Nähen für Anfänger*innen und Fortgeschrittene:Ein Schnitt - viele Röcke
- Datum: Do. 25.06.2026 - Do. 09.07.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4

Bildungsurlaub: Stressabbau im Berufsalltag mit Qi Gong
- Datum: Mo. 26.10.2026 - Do. 29.10.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4

Bildungsurlaub: Moderation und Konfliktklärung in Gruppen
- Datum: Mo. 09.11.2026 - Fr. 13.11.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
