Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Bildungsurlaub: Norwegisch mit geringen Vorkenntnissen (A1.3)

Anmeldung möglich

Kursnummer 27-39430D
Beginn Mo., 15.02.2027, 09:30 - 15:00 Uhr
Dauer 5 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 225,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Sie haben bereits erste Grundlagen der norwegischen Sprache in den Kursen A1.1 und A1.2 erworben oder verfügen über vergleichbare Kenntnisse? Dann ist dieser Kurs der ideale nächste Schritt, um Ihre Sprachkompetenz zu erweitern und zu vertiefen. In einer abwechslungsreichen und praxisorientierten Umgebung verbessern Sie Ihre Ausdrucksfähigkeit und festigen Ihre Kenntnisse in Grammatik, Wortschatz und Aussprache. Themen wie Tagesablauf, Wegbeschreibung, Alltagsaktivitäten, Wetter, Geschäfte und Waren, Einkaufen und Essen stehen im Mittelpunkt, damit Sie sich in alltäglichen Situationen sicherer verständigen können. Neben der sprachlichen Vertiefung erhalten Sie Einblicke in die norwegische Kultur und lernen, kulturelle Besonderheiten zu verstehen und zu schätzen.

Inhalte:
- Erweiterung der Grundkenntnisse der norwegischen Sprache
- Steigerung der Sprechfreudigkeit und Verbesserung der Aussprache
- Ausbau des Wortschatzes und der Grammatikkenntnisse
- Sicherer Umgang mit einfachen Alltagssituationen
- Verbesserung des Hörverstehens, Lesens und einfacher schriftlicher Kommunikation
- Vertiefung der Kenntnisse über Kultur und Alltagsleben in Norwegen

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Lernende mit geringen Vorkenntnissen, die bereits 2-3 Sprachkurse besucht haben
- Personen, die ihre bereits erworbenen ersten Grundkenntnisse der norgeischen Sprache weiter ausbauen und vertiefen möchten

Lernmethoden:
- Aussprachetraining und kommunikative Übungen
- Praktische Übungen zur Festigung der Grammatik und des Wortschatzes
- Interaktive Gesprächsübungen
- Hör- und Leseverstehen mit authentischen Dialogen und Medien
- Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
- Kulturelle und landeskundliche Einblicke

Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: Norsk for deg neu A1-A2 (Hybride Ausgabe allango), Kursbuch mit Audios, ISBN: 978-3-12-528928-4, ab Lektion 7. Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte von den Teilnehmenden zur ersten Kursstunde mitgebracht werden.

Wichtige Hinweise:
- Der Kurs entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an dem Kurs kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Diese Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
- Während des Bildungsurlaubs steht Mineralwasser für Sie zur Verfügung.
- In der Kurszeit sind täglich 60 Minuten Pause vorgesehen. Diese können flexibel in Absprache zwischen Dozent*in und Lernenden über den Tag verteilt ewrden, so dass ein angenehmer Lernrhythmus unterstützt wird.

Ablaufplan Bildungsurlaub
Norwegisch mit geringen Vorkenntnissen (A1.3)

1. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Wiederholung: Begrüßen und sich vorstellen, von der eigenen Person erzählen und danach fragen
- Vorlieben/Alltagsaktiväteten beschreiben, Häufigkeit ausdrücken
- Tagesablauf – Arbeit und privat: Beschreiben, was und wann man etwas tut
- Lage Wohnort / Arbeitsplatz und Weg zum Arbeitsplatz beschreiben und danach fragen (Verkehrsmittel, Dauer, Abstand)
- Pläne/Vorhaben beschreiben
- Pläne für den weiteren Tag formulieren

2. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Wetter beschreiben
- Tätigkeiten in Verbindung mit Wetter ausdrücken: was man bei welchem Wetter gerne macht / nicht macht
- Grammatik: wenn...dann... / Wortstellung im Satz
- Vorliebe für Unterkunft und Ausstattung beschreiben und begründen
- Meinung/Vermutung ausdrücken
- Dinge/Eigenschaften beschreiben
- Telefonisch eine Übernachtung buchen
- Aktivitäten zu unterschiedlichen Jahreszeiten beschreiben

3. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Über die eigene Familie sprechen
- Grammatik: Zugehörigkeit ausdrücken / Possessivpronomen und unregelmäßige Nomen
- Tätigkeiten im eigenen Umfeld beschreiben
- Grammatik: Aussehen/Eigenschaften/Lage bestimmter Dinge beschreiben (Adjektiv mit Nomen)
- Bekleidung kaufen, ein Verkaufsgespräch führen, um Hilfe bitten
- Wortschatz Geschäfte und Produkte erweitern
- Zufriedenheit/Unzufriedenheit ausdrücken
- Komplimente machen

4. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Essen gehen im Restaurant: Speisekarte, bestellen etc. (Wiederholung und Erweiterung)
- Grammatik: Handlungen in der (abgeschlossenen) Vergangenheit formulieren (Grundregeln Verben)
- Alltagsaktivitäten und Tagesablauf im Rückblick

5. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Zeitliche Reihenfolge / Tageszeiten formulieren (Wiederholung und Erweiterung)
- Umzug nach Norwegen im Rückblick
- Rückblick auf eine Reise oder einen Aufenthalt in Norwegen: schriftlich und mündlich
- Wichtige Hinweise für die Reise nach bzw. den Aufenthalt in Norwegen
- (berufliche) Aktivitäten in Norwegen planen - Arbeit in Gruppen
- Ergebnisse präsentieren

Musterstundenplan, Änderungen vorbehalten
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
15.02.2027
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.15
Datum
16.02.2027
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.15
Datum
17.02.2027
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.15
Datum
18.02.2027
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.15
Datum
19.02.2027
Uhrzeit
09:30 - 15:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.15

Kurs teilen:

Keine empfohlenen Kurse vorhanden