Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Bildungsurlaub: Norwegisch ohne Vorkenntnisse (A1.1)
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 27-39410D |
| Beginn | Mo., 01.03.2027, 09:30 - 15:00 Uhr |
| Dauer | 5 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 225,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 12 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
In einer globalisierten Arbeitswelt sind Sprachkenntnisse oft der Schlüssel zum Erfolg. Unser Kurs "Norwegisch für Anfängerinnen ohne Vorkenntnisse (A1.1)" bietet Ihnen die perfekte Möglichkeit, um die ersten Grundlagen der norwegischen Sprache zu erlernen. Egal, ob Sie beruflich mit norwegischen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten, häufig nach Norwegen reisen oder einfach nur eine neue Sprache lernen möchten – dieser Kurs vermittelt Ihnen die ersten Grundlagen, um sich in der norwegischen Sprache auszudrücken.Inhalte:
- Training der Aussprache
- Erste Grundlagen der Grammatik und Basiswortschatz für Alltag und Beruf
- Einfache (berufs-)alltagsnahe Dialoge
- Kulturelle Einblicke und Landeskunde
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Personen, auf die durch die Internationalisierung des Berufslebens neue Aufgaben am Arbeitsplatz zukommen, denen sie ohne Grundkenntnisse der norwegischen Sprache nicht gerecht werden können
- Personen, für die der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen eine weitere Schlüssel- bzw. Aufstiegsqualifikation darstellt
- Personen, die häufig beruflich nach Norwegen reisen und sprachliche und kulturelle Grundkenntnisse benötigen
- Personen, die in Deutschland häufig mit Menschen aus Norwegen zu tun haben und für den Umgang Grundkenntnisse der norwegischen Sprache benötigen
Lernmethoden:
- Aussprachetraining
- Grammatikerklärungen und -beispiele
- Praktische Übungen zur Erarbeitung und Festigung von Grammatik und Wortschatz
- Interaktive Gesprächsübungen
- Hör- und Leseverstehen mit authentischen Dialogen und Medien
- Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
- Kulturelle Einblicke und Landeskunde
Bitte mitbringen:
- Lehrbuch: Norsk for deg neu A1-A2 (Hybride Ausgabe allango), Kursbuch mit Audios, ISBN: 978-3-12-528928-4, ab Lektion 1. Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte von den Teilnehmenden zur ersten Kursstunde mitgebracht werden
Wichtige Hinweise:
- Der Kurs entspricht den Erfordernissen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Für die Teilnahme an dem Kurs kann Bildungsurlaub beantragt werden. Die entsprechenden Anmelde- und Bestätigungsunterlagen werden Ihnen automatisch zugeschickt, nachdem Sie sich angemeldet haben. Diese Veranstaltung kann auch von Teilnehmenden besucht werden, die keinen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen.
- Während des Bildungsurlaubs steht Mineralwasser für Sie zur Verfügung.
- In der Kurszeit sind täglich 60 Minuten Pause vorgesehen. Diese können flexibel in Absprache zwischen Dozent*in und Lernenden über den Tag verteilt ewrden, so dass ein angenehmer Lernrhythmus unterstützt wird.
Ablaufplan Bildungsurlaub
Norwegisch für Anfängerinnen ohne Vorkenntnisse (A1.1)
1. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Einstieg mit norwegischen Begriffen
- Kommunikation: Sich vorstellen (mündlich); nach Namen, Wohnort, Herkunft und Beruf fragen und darauf antworten
- Ausspracheregeln
- Grammatik: Sprachstruktur (Personalpronomen, Präsens/Infinitiv, Fragewörter, Wortstellung im Hauptsatz/Fragesatz)
- Zahlen von 1 bis 100
- Landeskunde: Sprachsituation: bokmål und nynorsk, Einblick in die Geschichte Norwegens
- Wortschatz: Länder, Einwohner*innen, Adjektive; nach Sprachkenntnissen fragen
2. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Wortschatz: Wochentage
- Grammatik: Einen Grad ausdrücken: Wie gut/wie schlecht?
- Wortschatz: Wohn- und Familiensituation
- Kommunikation: Sagen, wie es einem geht bzw. danach fragen; eine Begründung formulieren
- Grammatik: Fragestrukturen; Wortstellung Haupt- und Nebensatz
- Wortschatz: Verkehrsmittel; Lage beschreiben; wie man zum Kursort/Wohnort/Arbeitsort kommt
3. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Wortschatz: Essen & Trinken
- Kommunikation: Sagen, was man mag bzw. nicht mag
- Grammatik: Nomen: Wortgeschlechter, unbestimmte und bestimmte Form
- Wortschatz / Kommunikation: Lebensmitteleinkauf planen, Einkaufszettel schreiben, eine Speisekarte lesen, Preise ausdrücken, im Lokal bestellen und bezahlen
- Landeskunde: Landestypisches Essen
- Kommunikation: Höfliche Bitte äußern, Aufforderung, um Hilfe bitten, sich bedanken
- Wortschatz: Uhrzeit
4. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Wortschatz: Alltagsaktivitäten
- Kommunikation: Häufigkeit, Vorlieben und Vorhaben ausdrücken
- Wortschatz / Kommunikation: Tageszeiten; erzählen, was und wann man etwas tut; Reihenfolge formulieren
- Wortschatz: Reiseplanung / Transportmittel nach/in Norwegen, Übernachtungsmöglichkeiten, Reiseutensilien
- Grammatik: Nomen: Mehrzahlformen
- Wichtige Reiseinfos für Norwegen / Erfahrungsaustausch zu Begegnungen mit Menschen in Norwegen
5. Tag (6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten)
- Hörverstehen: Essen und Trinken
- Kommunikation: etwas begründen
- Wortschatz / Kommunikation: Lage beschreiben; von A nach B (z.B. Wohnort - Arbeitsplatz) kommen: Art der Verkehrsmittel - Dauer - Entfernung
- Kommunikation: Wünsche, Pläne, Vorhaben ausdrücken
- Grammatik: Zukunftsformen, Zeitausdrücke
- Wortschatz / Kommunikation: Vorhaben fürs Wochenende / für die kommende Woche ausdrücken
- Landeskunde: Mitternachtssonne und Dunkelzeit, Frage- und Antwortrunde, Kursabschluss
Musterstundenplan, Änderungen vorbehalten
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Kurse der Dozentin
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
