Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Der Teppich von Bayeux und die Eroberung Englands 1066 - Teil 1 - online
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-52544 |
| Beginn | Fr., 09.10.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | vhs.online |
| Entgelt | 8,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 100 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Tauchen Sie ein in eine der entscheidendsten Wendepunkte der europäischen Geschichte: Das Jahr 1066 markiert den Beginn einer Ära, die das kulturelle und politische Gefüge Englands und Frankreichs bis in die heutige Zeit hinein nachhaltig geprägt hat. Nachdem der englische König Edward ohne einen rechtmäßigen Thronerben verstorben war, entbrannte ein Machtkampf zwischen drei ambitionierten Prätendenten, der schließlich in der normannischen Eroberung gipfelte. Ein ganz besonderes Fenster in diese Zeit öffnet uns der Teppich von Bayeux. Dieses einzigartige, zeitgenössische Kunstwerk ist nicht nur ein beeindruckendes Monument mittelalterlicher Handwerkskunst, sondern dient uns heute als eine der wertvollsten Bildquellen, um die dramatischen Ereignisse jener Jahre zu rekonstruieren. In diesem ersten Teil der Veranstaltungsreihe widmen wir uns intensiv der Vorgeschichte dieser Eroberung sowie den politischen Spannungen bis zum Tod Edwards des Bekenners.Der erste Teil der Veranstaltung thematisiert vor allem die Vorgeschichte der Normannischen Eroberung und die Ereignisse bis zum Tod Edwards des Bekenners.
Lernziele:
• Verständnis der politischen Ausgangslage im England des 11. Jahrhunderts
• Analyse der Thronfolgeansprüche der drei Hauptkandidaten
• Einführung in den Teppich von Bayeux als historische Bildquelle
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Geschichtsinteressierte
• Personen, die sich für mittelalterliche Kunst und Ikonografie begeistern
Lernmethoden:
• Interaktiver Online-Vortrag
Wichtige Hinweise:
• Da die Veranstaltung online durchgeführt wird, ist eine vorherige Online-Anmeldung unbedingt erforderlich.
• Die entsprechenden Zugangsdaten werden Ihnen nach erfolgter Anmeldung bequem per E-Mail zugeschickt.
Anmeldeschluss: 08.10.26
vhs.online
Kurse des Dozenten

English B2 + Conversation - Expand your Vocabulary
- Datum: Di. 15.09.2026 - Di. 08.12.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4

Quo vadis China? Eine kleine Einführung in Geschichte und Gegenwart - Online
- Datum: Di. 29.09.2026
- Ort: vhs.online
