Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Geschichte der Zeitrechnung und Zeitmessung - online
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-52556 |
| Beginn | Sa., 21.11.2026, 13:00 - 14:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | vhs.online |
| Entgelt | 8,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 100 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Was ist Zeit? Wenn man mich fragt, weiß ich es; wenn ich die Frage beantworten soll, weiß ich es nicht...Dieses scheinbare Paradoxon bildet den Ausgangspunkt für eine faszinierende Erkundung eines der grundlegendsten Aspekte unseres Daseins. Zeit bestimmt unseren Rhythmus, strukturiert unser Leben und prägt unser Weltbild, doch ihre eigentliche Natur bleibt bis heute ein Rätsel. Während die moderne Physik klassische Annahmen über die Unumkehrbarkeit und Konstanz der Zeit zunehmend infrage stellt, ist das Bestimmen und Messen der Zeit seit den Anfängen menschlicher Zivilisationen ein fester Bestandteil unserer Kultur.
In zwei spannenden Vorträgen begeben wir uns gemeinsam aus ägyptologischer und historischer Perspektive auf eine Reise durch die Geschichte der Zeitmessung und Zeitrechnung. Wir betrachten die Entwicklung von steinzeitlichen Mondkalendern über die präzisen Systeme der Maya bis hin zu den heute gebräuchlichen, oft religiös basierten Kalendern. Wir analysieren, wie die Entwicklung der Uhren unseren Alltag radikal verändert hat und warum die Art und Weise, wie eine Gesellschaft mit der Zeit umgeht, viel über ihre Werte und Strukturen verrät. Erfahren Sie, welche Methoden genutzt wurden, um den Fluss der Zeit greifbar zu machen und wie sich unsere Wahrnehmung von der Antike bis in die Gegenwart gewandelt hat.
Lernziele:
• Einblick in die historische Sichtweise der Zeitrechnung
• Verständnis der Entwicklung verschiedener Zeitmesssysteme (z. B. Mondkalender, Maya-Kalender)
• Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Bedeutung von Zeitstrukturen
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle geschichtsinteressierten Personen
Lernmethoden:
• Interaktiver Online-Vortrag
Wichtige Hinweise:
• Da die Veranstaltung online stattfindet, ist eine vorherige Online-Anmeldung zwingend erforderlich.
• Die entsprechenden Zugangsdaten werden Ihnen nach erfolgreicher Anmeldung bequem per E-Mail zugeschickt.
ACHTUNG! Der Vortrag "Zeit" von Herrn Müller findet gleich nach diesem Vortrag statt. Die Veranst.-Nr. lautet: 26-52558.
Anmeldeschluss: 20.11.26
vhs.online
Kurse des Dozenten

English B2 + Conversation - Expand your Vocabulary
- Datum: Di. 15.09.2026 - Di. 08.12.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4

Quo vadis China? Eine kleine Einführung in Geschichte und Gegenwart - Online
- Datum: Di. 29.09.2026
- Ort: vhs.online
