Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Die Stadtentwässerung in Dortmund – Betriebshof des Kanalbetriebs
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-51512 |
| Beginn | Do., 17.12.2026, 15:30 - 17:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung" |
| Entgelt | 10,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 10 - 18 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Im Herzen von Dortmund-Wambel, auf dem Gelände der ehemaligen Kompostieranlage der EDG, hat seit 2018 der Betriebshof des Kanalbetriebs der Stadt Dortmund seinen Standort. Hier arbeiten rund 100 engagierte Mitarbeiter*innen daran, die lebenswichtige Infrastruktur der Stadtentwässerung zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zu ihren Aufgaben gehört die Instandhaltung eines weitverzweigten Netzwerks von über 1880 Kilometern Kanälen, die größtenteils im Mischsystem betrieben werden. Hinzu kommen zahlreiche Sonderbauwerke wie Versickerungsanlagen, Regenrückhaltebecken und Pumpwerke, die eine zuverlässige Entwässerung der Stadt gewährleisten.Angesichts der zunehmenden Häufigkeit außergewöhnlicher Starkregen- und Hochwasserereignisse steht die Stadtentwässerung vor neuen Herausforderungen. Um diesen gerecht zu werden, gewinnt die Anpassung der Infrastruktur und eine wasserbewusste Stadtgestaltung, auch bekannt als „Schwammstadt“, immer mehr an Bedeutung. Im Rahmen unserer Besichtigung des Betriebshofs erhalten Sie Einblicke in die Arbeit des Kanalbetriebs und lernen den Fuhrpark mit seinen speziellen Fahrzeugen und Gerätschaften kennen. Ein besonderes Highlight wird der geplante Besuch einer ökologischen Umgestaltung eines städtischen Fließgewässers im Jahr 2027 sein, das als Beispiel für eine zukunftsfähige und wasserbewusste Stadtgestaltung dient.
Treffpunkt: Stadtentwässerung, Betriebshof, Oberste-Wilms-Straße 13a, 44309 Dortmund-Wambel
Lernziele:
- Verständnis für die Funktionsweise und Bedeutung der Stadtentwässerung erlangen
- Einblicke in die Herausforderungen durch Starkregen und Hochwasser gewinnen
- Kenntnisse über moderne Ansätze der wasserbewussten Stadtgestaltung („Schwammstadt“) erwerben
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Interessierte Bürger*innen jeden Alters, die mehr über die Infrastruktur und Zukunftsfähigkeit ihrer Stadt erfahren möchten
- Studierende und Fachkräfte aus den Bereichen Umwelttechnik, Stadtplanung und Bauwesen
Lernmethoden:
- Fachvortrag durch Expert*innen des Kanalbetriebs
- Geführte Besichtigung des Betriebshofs und des Fuhrparks
- Praktische Demonstrationen und Erklärungen zu technischen Anlagen
Wichtige Hinweise:
- Festes Schuhwerk erforderlich
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurse des Dozenten

Digitaltag und Wissensbooster: Fotos + Design mit kostenlosen Tools
- Datum: Do. 25.06.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Die IGA 2027 in Lünen- Von der Zeche Victoria I/II zum Zukunftsgarten
- Datum: Fr. 12.06.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Die Baustelle des neuen ICE-Werk Dortmund-Hafen
- Datum: Mi. 10.06.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Der Dortmunder Großmarkt - Handel mit Tradition
- Datum: Fr. 19.06.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
