Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Lebendige Textilgeschichte: Die Bandweberei Kafka in Wuppertal
Anmeldung auf Warteliste
| Kursnummer | 26-51510 |
| Beginn | Fr., 27.11.2026, 13:00 - 15:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung" |
| Entgelt | 20,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 8 - 8 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Wuppertal, einst ein bedeutendes Zentrum der Textilindustrie, hat heute nur noch wenige Zeugnisse dieser blühenden Ära bewahrt. Doch eine Fabrik sticht heraus: Die Bandweberei Kafka, deren Ursprünge bis ins Jahr 1898 zurückreichen. Hier wird Tradition lebendig gehalten – sozusagen als produzierendes Museum fertigt die Weberei bis heute Bänder, Etiketten und Initialen in handwerklicher Perfektion. Die Vielfalt an Formen, Farben und Designs scheint grenzenlos, und die Produkte begeistern Kunden auf der ganzen Welt. Die Herstellung erfolgt auf 25 lochkartengesteuerten Jacquard-Webstühlen, die seit über einem Jahrhundert unermüdlich rattern und knattern. Diese historischen Maschinen werden mit großer Hingabe gepflegt und sind ein Zeugnis vergangener industrieller Pracht.Bei diesem Rundgang tauchen Sie in die spannende Geschichte der Textilindustrie im Bergischen Land ein. Sie erleben die eindrucksvollen Maschinen im laufenden Betrieb und gewinnen Einblicke in ein Handwerk, das bis heute von großer Bedeutung ist.
Treffpunkt: Bandweberei Kafka und Museum, Öhder Straße 47 – 49, 42289 Wuppertal
Lernziele:
• Vertiefung des Verständnisses für traditionelle Textilherstellung
• Einblicke in die Geschichte der Textilindustrie im Bergischen Land
• Kennenlernen historischer Webtechniken und Maschinen
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Interessierte aller Altersgruppen mit Neugier für Handwerk und Industriegeschichte
• Studierende und Berufstätige aus kreativen oder technischen Bereichen
Lernmethoden:
• Fachvortrag mit Erklärungen
• Praktische Demonstrationen an historischen Maschinen
Wichtige Hinweise:
Die Kursgebühr beinhaltet neben der Führung auch ein Getränk (Kaffee oder Kaltgetränk) und Plätzchen.
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Kurse des Dozenten

Die IGA 2027 in Lünen- Von der Zeche Victoria I/II zum Zukunftsgarten
- Datum: Fr. 12.06.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Die Baustelle des neuen ICE-Werk Dortmund-Hafen
- Datum: Mi. 10.06.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Der Dortmunder Großmarkt - Handel mit Tradition
- Datum: Fr. 19.06.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Internationale Gartenschau 2027 in Dortmund – Ein letzter Spaziergang
- Datum: Mi. 30.09.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
