Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Eine kulinarische Reise durch Indien – der Norden

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-87545D
Beginn Mo., 12.10.2026, 17:15 - 21:15 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 45,40 € MwSt. befreit
Teilnehmende 6 - 15
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Indien ist ein Land von überwältigender Vielfalt – und genau das spiegelt sich in seiner faszinierenden Küche wider. Besonders die nordindischen Regionen sind bekannt für ihre(n) aromatischen, würzigen Geschmack. Ob goldbraun gegrillte Spezialitäten aus dem traditionellen Tandoor-Lehmofen oder samtige, cremige Currys: Die nordindische Küche ist ein Fest für die Sinne. In diesem Kurs nimmt Sie die Dozentin mit auf eine kulinarische Reise, basierend auf den authentischen Eindrücken und Rezepten ihrer jüngsten Indienreise. Gemeinsam bereiten Sie eine ausgewogene Mahlzeit zu, die aus Reis, frisch gebackenem Fladenbrot, saisonalem Gemüse und einem erfrischenden Joghurtgericht besteht. Dabei erfahren Sie, wie mühelos sich vegetarische und nicht-vegetarische Varianten voneinander abwandeln lassen, sodass sowohl Vegetarier*innen als auch Fleischliebhaber*innen ein besonderer Genuss erwartet. Für den perfekten Abschluss runden ein traditionell gewürzter Tee und ein Dessert das Menü ab.

Im Entgelt: 14,00 Euro Lebensmittelumlage.

Lernziele:
•  Kennenlernen typischer Zutaten und Gewürze der nordindischen Küche
•  Erlernen der Zubereitung authentischer Gerichte (z. B. Paneer Tikka für Vegetarierinnen und Vegetarier sowie Murgh Makhni für Fleischliebhaberinnen und Fleischliebhaber)
• Verwendung des heimischen Backofens anstelle eines Tandoor Ofens
•  Tipps zur Anpassung von Rezepten an unterschiedliche Ernährungsweisen

Die Veranstaltung richtet sich an:
•  Alle kulinarisch Interessierten, die die indische Küche entdecken oder vertiefen möchten
•  Sowohl an vegetarisch lebende Personen als auch an Fleischliebhaberinnen und Fleischliebhaber

Lernmethoden:
•  Theoretische Impulse zur nordindischen Küche und ihren Gewürzen
•  Gemeinsames Kochen in der Gruppe
•  Praktische Vorführungen durch die Dozentin
•  Geschmackstests und Austausch über Gewürzkompositionen

Kurs teilen:

>>> Kund*innen, die diesen Kurs angesehen haben, interessierten sich auch für folgende Kurse
Anmeldung auf Warteliste

Floristik-Kurs: Herbstzauber mit Herbstfrüchten und Blumen

  • Datum: Di. 13.10.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Anmeldung möglich

Vortrag: Gesund älter werden durch eine antientzündliche Ernährung

  • Datum: Di. 08.12.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
Anmeldung möglich

Finnische Küche - Traditionelles und Weihnachtliches

  • Datum: Mo. 14.12.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Goldener Herbst – Kochen mit Safran

  • Datum: Mo. 05.10.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47