Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Floristik-Kurs: Herbstzauber mit Herbstfrüchten und Blumen

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-74668D
Beginn Di., 13.10.2026, 17:00 - 20:45 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Entgelt 62,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 10
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Herbstliche Blumenkunst: Ein Workshop voller Farben und Gemütlichkeit
Tauchen Sie ein in die warme, farbenfrohe Welt des Herbstes und gestalten Sie Ihr eigenes einzigartiges Blumenarrangement. In diesem liebevoll gestalteten Workshop erleben Sie die Magie der Natur hautnah. Der Duft frischer Blumen, die sanften Töne von Orange und Rot sowie die goldenen Akzente der Jahreszeit werden Sie inspirieren. Mit viel Herz und floristischem Know-how führen wir Sie Schritt für Schritt durch die Kunst des Gesteck binden – ganz ohne Vorkenntnisse.
Dieser Kurs ist mehr als nur ein Workshop; er ist eine kleine Auszeit vom Alltag, eine Einladung zur Entspannung und Kreativität.
Die Materialkosten in Höhe von 25 Euro sind in der Kursgebühr enthalten.

Lernziele:
• Grundlagen des floristischen Gestaltens kennenlernen
• Techniken zum Arrangieren von Schnittblumen und Naturmaterialien erwerben
• Kreativität und Ästhetik in der Blumenkunst entwickeln
• Ein individuelles Herbstarrangement gestalten

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle, die Freude an Natur und Kreativität haben
• Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse
• Personen, die eine entspannte Auszeit vom Alltag suchen
• Menschen, die gerne mit Farben und Formen arbeiten

Lernmethoden:
• Praktische Anleitung und Demonstration
• Individuelle Betreuung und Unterstützung
• Kreative Experimentierfreude und spielerisches Lernen

Bitte mitbringen:
• Eine Glas- oder Keramikschale (Höhe 6–8 cm, Durchmesser 25–30 cm)
• Optional: Eicheln, Kastanien oder andere Naturmaterialien
• Eine Rosenschere oder Klebepistole (falls vorhanden)

Wichtige Hinweise:
• Die Materialkosten in Höhe von 25 Euro sind in der Kursgebühr enthalten.
• Es entstehen keine weiteren Kosten vor Ort.
• Alle Materialien werden für sie bereitgestellt, darunter frische Herbstblumen wie Dahlien, Chrysanthemen, Astern, Sonnenhut, Sedum und Hortensien sowie herbstliche Fruchtstände wie Zierkürbisse, Hagebutten, Lampionblumen, Eriken, Hopfen, Hagebuttenbeeren und Beerenzweige.

Wir freuen uns darauf, Sie in einer Welt voller Farben, Düfte und Gemütlichkeit zu begrüßen!

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Anmeldung möglich

Zeichnen - von Anfang an

  • Datum: Mi. 23.09.2026 - Mi. 25.11.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Anmeldung möglich

Meze aus der Türkei: Kleine Vorspeisen mit Genuss

  • Datum: Mo. 23.11.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Entspannungs- und Fasziengewebsmassage

  • Datum: Sa. 19.09.2026 - So. 20.09.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4
Anmeldung möglich

Einführung in die Rückenmassage

  • Datum: So. 20.09.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4