Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Floristik-Kurs: nachhaltiger Adventskranz

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-74672D
Beginn Mi., 25.11.2026, 17:00 - 20:45 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Entgelt 62,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 10
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Adventskranz gestalten: Naturverbundenheit im Winterwald
Tauchen Sie ein in die besinnliche Atmosphäre des Advents und gestalten Sie einen einzigartigen Adventskranz, der die stille Schönheit eines Winterwaldspaziergangs einfängt. Auf einem klassischen Strohrömer entsteht unter Ihren Händen ein harmonisches Geflecht aus verschiedenen Tannensorten, die sorgfältig mit Haften befestigt werden. Duftende Naturmaterialien verweben sich zu einer lebendigen, vielschichtigen Struktur, die durch ihre Natürlichkeit und Schlichtheit besticht.
Zwischen den satten Grüntönen finden sich weiche Waldmoos-Einsätze, die dem Kranz Tiefe und eine sanfte Erdung verleihen. Feine Äste setzen zarte Akzente und bringen die Leichtigkeit der Natur ins Spiel. Der Kranz lebt von subtilen Farbnuancen, unterschiedlichen Texturen und der Haptik natürlicher Materialien. Inspiriert von skandinavischem Design wirkt er klar, hochwertig und nachhaltig – ein zeitloses Stück Natur, das den Advent mit dem Duft des Waldes erfüllt und jedem Raum eine ruhige, geerdete Atmosphäre schenkt.
Die Materialkosten in Höhe von 25 Euro sind bereits in der Kursgebühr enthalten. Es fallen keine weiteren Kosten vor Ort an.
Lernziele:
- Erlernen der Grundlagen des Adventskranz-Bindens
- Kennenlernen verschiedener Tannensorten und ihrer Eigenschaften
- Entwicklung eines Gespürs für harmonische Farb- und Materialkombinationen
- Vertiefung der Kenntnisse über natürliche Dekorationstechniken

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Anfängerinnen, die erste Erfahrungen im Gestalten von Adventskränzen sammeln möchten
- Fortgeschrittene, die ihre Techniken verfeinern und neue Inspirationen suchen
- Alle, die Freude an natürlichen Materialien und nachhaltiger Dekoration haben

Lernmethoden:
- Praktische Anleitung und individuelle Betreuung
- Schritt-für-Schritt-Demonstration der Techniken
- Kreativer Austausch und Inspiration durch Beispiele

Bitte mitbringen:
- Gute Laune und Kreativität
- Eventuell eine Schere und Klebepistole

Wichtige Hinweise:
- Alle Materialien werden von uns bereitgestellt, darunter eine große Auswahl an Tannengrün (Seidenkiefer, Squarrosa, Cryptomeria, Scheinzypresse, Thuja, Kiefer, Nordmanntanne), ergänzt durch Eukalyptus, Olivenzweige, Euphorbia-Äste und Moos.
- Der Kurs findet in einer entspannten, kreativen Atmosphäre statt.

Kurs teilen:

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Malen mit Pigmenten

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  • Ort: Atelier Karla Christoph, Suebenstraße 22
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  • Datum: Mi. 07.10.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Anmeldung möglich

Floristik-Kurs: Herbstzauber mit Herbstfrüchten und Blumen

  • Datum: Di. 13.10.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1
Anmeldung möglich

Floristik-Kurs: Zapfengirlande - vielseitiger Weihnachtsschmuck

  • Datum: Di. 03.11.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1