Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Einführung in die Griechische Schrift - Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 27-40006D
Beginn So., 07.03.2027, 09:00 - 14:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort vhs.online
Entgelt 40,20 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der griechischen Sprache und legen Sie den Grundstein für Ihr weiteres Lernen. Die griechische Schrift wirkt auf den ersten Blick oft herausfordernd, ist jedoch mit der richtigen Herangehensweise schnell zu meistern. In dieser kompakten Einführung begleiten wir Sie Schritt für Schritt dabei, das griechische Alphabet kennenzulernen und die Logik hinter der Schrift zu verstehen. Sie lernen nicht nur die wichtigsten Buchstaben kennen, sondern üben auch die korrekte Aussprache, sodass Sie griechische Wörter sicher lesen und schreiben können. Durch einfache und praxisnahe Übungen bauen Sie Ihre Sicherheit im Erkennen der Zeichen auf und legen so ein solides Fundament für Ihren Spracheinstieg. Die Veranstaltung eignet sich besonders für Interessierte, die einen Griechischkurs auf A1.1-Niveau beginnen möchten und sich vor Kursbeginn mit der griechischen Schrift vertraut machen wollen. Vorkenntnisse im Griechischen sind nicht erforderlich.

Lernziele:
• Das griechische Alphabet kennenlernen
• Die wichtigsten griechischen Buchstaben erkennen und benennen
• Grundlegende Ausspracheregeln der griechischen Buchstaben verstehen
• Erste griechische Buchstaben und einfache Wörter lesen können
• Erste Sicherheit im Umgang mit dem griechischen Schriftsystem gewinnen
• Eine gute Grundlage für den Einstieg in einen Griechischkurs für Anfänger*innen (A1.1) schaffen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Anfängerinnen und Anfänger ohne Vorkenntnisse in der griechischen Sprache
• Interessierte, die vor Beginn eines Griechischkurs für Anfänger*innen (A1.1) die griechische Schrift kennenlernen möchten
• Personen, die sich mit dem Alphabet vertraut machen und dadurch sicherer in ihren ersten Griechischkurs starten möchten
• Alle, die Freude daran haben, ein neues Schriftsystem zu entdecken

Lernmethoden:
• Spielerische und interaktive Einführung in das Alphabet
• Gezielte Übungen zum Erkennen und Lesen der Buchstaben
• Praktische Aussprache- und Leseübungen mit einfachen Wörtern
• Aktive Schreibübungen zur Festigung des Gelernten
• Kurze Einblicke in die Besonderheiten der griechischen Schrift

Bitte mitbringen:
• Einen PC, Laptop oder ein Tablet
• Eine funktionierende Kamera sowie ein Mikrofon

Wichtige Hinweise:
• Die Veranstaltung findet online über die Lernplattform vhs.cloud statt.
• Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung bis spätestens zwei Werktage vor Kursbeginn möglich ist.
• Für Anmeldewünsche nach Kursbeginn wenden Sie sich bitte per E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.
• Das Unterrichtsmaterial wird Ihnen von der Dozentin zur Verfügung gestellt.

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