Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Griechisch A1.1 - Einstieg in die griechische Sprache - Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 27-40015D
Beginn Mo., 18.01.2027, 17:45 - 19:15 Uhr
Dauer 7 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 93,80 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Entdecken Sie die faszinierende Welt der griechischen Sprache und Kultur in unserem Kurs für Anfänger*innen. Egal, ob Sie ganz neu einsteigen oder Ihre Grundkenntnisse auffrischen möchten – hier sind Sie genau richtig. In diesem Kurs erwerben Sie erste Grundlagen der Sprache, üben die Aussprache und lernen einfache Alltagsdialoge. Außerdem lernen Sie die griechische Schrift und das Alphabet anzuwenden. Gleichzeitig tauchen Sie in die reiche Kultur und Geschichte Griechenlands ein. Der Kurs bietet eine ideale Mischung aus Sprachunterricht und kultureller Vertiefung, sodass Sie nicht nur die Sprache, sondern auch das Land und seine Traditionen besser verstehen lernen.

Lernziele:
Grundkenntnisse der griechischen Sprache erwerben
Das griechische Alphabet anwenden
Aussprache trainieren
Erste Vokabeln, Sätze und einfache Dialoge für Alltagssituationen erwerben und anwenden
Interkulturelle Kompetenzen entwickeln und vertiefen

Die Veranstaltung richtet sich an:
Anfänger*innen ohne Vorkenntnisse
Personen, die die Grundkenntnisse der Sprache erlernen und anwenden möchten
Interessierte, die einen ersten Einblick in Sprache und Kultur gewinnen möchten
Erste Grundkenntnisse des griechischen Alphabets und der Zahlen sind von Vorteil sind jedoch keine Voraussetzung für eine Kursteilnahme. Zur Kursvorbereitung empfehlen wir einen Kompaktkurs "Griechische Schrift" zur Vorbereitung.

Lernmethoden:
Interaktive Online-Unterrichtseinheiten
Aussprachetraining
Grammatikerklärungen mit Beispielen
Praktische Übungen zur Erarbeitung und Festigung von Wortschatz
Interaktive Gesprächsübungen für einfache Alltagssituationen
Gruppenarbeit, Partnerarbeit und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
Lese- und Schreibübungen, Schrifttraining
Kulturelle Einblicke und Landeskunde

Bitte mitbringen:
• Einen PC, Laptop oder ein Tablet mit funktionierender Kamera und Mikrofon
• Lehrbuch: Kalimera neu A1-A2, Klett-Verlag, Kursbuch (ISBN: 978-3-12-606648-8)
• Arbeitsbuch: Kalimera neu A1-A2, Klett-Verlag, Arbeitsbuch (ISBN: 978-3-12-606651-8)
• Der Kurs startet im Lehrbuch ab Lektion 1

Wichtige Hinweise:
• Die Lehrbücher sind nicht im Kurspreis enthalten und sollten zeitnah nach der ersten Kursstunde erworben werden.
• Der Kurs findet digital über die Lernplattform vhs.cloud statt.
• Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung bis spätestens zwei Werktage vor Kursbeginn möglich ist. Für Anmeldungen nach Kursbeginn wenden Sie sich bitte per E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
18.01.2027
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
25.01.2027
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
01.02.2027
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
15.02.2027
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
22.02.2027
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
01.03.2027
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
08.03.2027
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online

Kurs teilen:

Keine empfohlenen Kurse vorhanden