Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Englisch lernen in Virtual Reality (VR) - Interaktives Training mit KI

Keine Anmeldung möglich

Kursnummer 26-PDA323
Beginn So., 06.09.2026, 13:00 - 15:15 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 5 - 5
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Tauchen Sie ein in eine faszinierende virtuelle Welt und verbessern Sie Ihre Englischkenntnisse auf eine völlig neue Art und Weise. In einem interaktiven Gespräch mit einem KI-Avatar können Sie Ihre Sprachfähigkeiten in einer sicheren und spannenden Umgebung testen und ausbauen. Kommen Sie einfach vorbei und probieren Sie es aus! In einer entspannten Atmosphäre nehmen wir Sie mit auf eine besondere Reise: Mittels Virtual Reality (VR) tauchen Sie direkt in die Welt der englischen Sprache ein. Da ein Kommen und Gehen jederzeit flexibel möglich ist, eignet sich dieses Angebot ideal für alle, die ganz unverbindlich erste Erfahrungen mit VR sammeln möchten. Es ist die perfekte Gelegenheit, die englische Sprache (egal auf welchem Niveau) modern zu trainieren und gleichzeitig eine zukunftsweisende Technologie hautnah kennenzulernen.

Lernziele:
• Erweiterung des englischen Wortschatzes durch reale Gesprächssituationen
• Steigerung der Sprechfertigkeit und des Selbstvertrauens in der Kommunikation
• Anwendung der Sprache in einem immersiven, virtuellen Kontext
• Kennenlernen und Ausprobieren von VR-Technologie und KI-gestützten Lernmethoden

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle Interessierten, die ihre Englischkenntnisse auffrischen oder vertiefen möchten
• Personen, die unabhängig von ihrem Sprachniveau (Anfänger bis Fortgeschrittene) üben wollen
• Technikbegeisterte, die erste Erfahrungen mit Virtual Reality sammeln möchten
• Lernende, die eine angstfreie Umgebung für das Sprechen suchen

Lernmethoden:
• Immersives Lernen durch Virtual Reality (VR)
• Interaktive Dialogführung mit einem KI-Avatar
• Individuelles, selbstgesteuertes Training im eigenen Tempo
• Experimentelles Ausprobieren in einer simulierten Umgebung

Bitte mitbringen:
• Neugier und Lust auf Neues

Wichtige Hinweise:
• Sollten Sie zu Anfälligkeit für sogenannte „Motion Sickness“ (Bewegungskrankheit) neigen, weisen wir darauf hin, dass VR-Erlebnisse bei einigen Personen kurzzeitige Schwindelgefühle auslösen können.
• Hinweis: Es sind keinerlei technischen Vorkenntnisse erforderlich. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei Ihren ersten Schritten in der Virtual Reality Welt.
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
06.09.2026
Uhrzeit
13:00 - 15:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, 1.11 vhs.DigitalLabor

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