Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Stadterkundung in den Niederlanden mit VR Brille

Keine Anmeldung möglich

Kursnummer 26-PDA324
Beginn So., 06.09.2026, 12:00 - 12:45 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 5 - 5
Zielgruppe

Kursbeschreibung

In dieser Veranstaltung laden wir Sie ein, die faszinierende Technologie der Virtual Reality (VR) hautnah zu erleben. Nach einer einführenden Orientierung, die Ihnen die Bedienung der VR-Brillen näherbringt, begeben wir uns auf eine Reise in die virtuelle Welt: Wir besuchen gemeinsam eine niederländische Stadt, ohne die eigene Umgebung verlassen zu müssen. Während einer virtuellen Stadtführung erkunden Sie die Architektur und die Atmosphäre vor Ort. Erleben Sie, wie VR neue Perspektiven eröffnet und das interkulturelle Lernen sowie Reisen revolutioniert.

Lernziele:
• Grundlegendes Verständnis der VR-Technologie erwerben
• Virtuelle Erkundung einer niederländischen Stadt sowie Einblick in deren lokale Gegebenheiten

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle Interessierten und Technikbegeisterten
• Personen, die einen Zugang zur VR-Technologie suchen
• Menschen, die ein Interesse an der niederländischen Kultur und Sprache haben

Lernmethoden:
• Einführung und praktische Demonstration
• Interaktive geführte Tour in einem virtuellen Raum
• Individuelles Ausprobieren und Experimentieren

Bitte mitbringen:
• Neugier und Freude am Entdecken

Wichtige Hinweise:
• Sollten Sie zu Anfälligkeit für sogenannte „Motion Sickness“ (Bewegungskrankheit) neigen, weisen wir darauf hin, dass VR-Erlebnisse bei einigen Personen kurzzeitige Schwindelgefühle auslösen können.
• Hinweis: Es sind keinerlei technischen Vorkenntnisse erforderlich. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei Ihren ersten Schritten in der Virtual Reality Welt.
• Die Plätze sind begrenzt. Anmeldeliste liegen am Veranstaltungstag vor Ort aus. Das Angebot ist kostenfrei.
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
06.09.2026
Uhrzeit
12:00 - 12:45 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße

Kurse des Dozenten

26-29124 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29222 - Wissensbooster - SocialMedia 26-29459 - Entdeckungstour 3D-Druck - Von der eigenen Zeichnung zum ausgedruckten Objekt 26-29227 - Digital Selbstbestimmt - Freie KI auf dem eigenem Rechner installieren 26-29460 - Entdeckungstour 3D-Druck - Von der eigenen Zeichnung zum ausgedruckten Objekt 26-WIR001 - 3D-Druck erleben – Wie aus Ideen echte Objekte werden 26-PDA323 - Englisch lernen in Virtual Reality (VR) - Interaktives Training mit KI 26-PDA324 - Stadterkundung in den Niederlanden mit VR Brille 26-PDA325 - Stadterkundung in den Niederlanden mit VR Brille 26-29125 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29250 - Wissensbooster - 3D-Druck 26-29126 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29251 - Wissensbooster - Künstliche Intelligenz 26-29127 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29252 - Wissensbooster - VR-Brillen kennenlernen und ausprobieren 26-29128 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29253 - Wissensbooster - Fakenews erkennen 26-PDA410 - Entdecke die Niederlande und Belgien mit VR-Brille 26-29129 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29254 - Wissensbooster - Freie Kreativwerkzeuge wie Blender, FreeCAD und Andere 26-29226 - Digital Selbstbestimmt - Freie KI auf dem eigenem Rechner installieren 26-29130 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29255 - Wissensbooster - Was ist Bluesky oder Social Media? 26-29229 - Digital Selbstbestimmt - Mit FreeCAD 3D-Objekte gestalten 26-29131 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29256 - Wissensbooster - 3D-Druck kennenlernen 26-29225 - Digital Selbstbestimmt - Mit Blender 3D-Objekte gestalten 26-29230 - Digital Selbstbestimmt - Bluesky anstatt X (twitter) 26-29132 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29257 - Wissensbooster - Netzwerktechnik kennenlernen 26-29228 - Digital Selbstbestimmt - Linux auf dem eigenem Rechner installieren 26-29133 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29258 - Wissensbooster - Mit Sicherheit im Netz 26-29134 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29259 - Wissensbooster - Künstliche Intelligenz 26-29135 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29136 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29137 - Offenes Forum Digitale Anwendungen 26-29138 - Offenes Forum Digitale Anwendungen

Kurs teilen:

Keine empfohlenen Kurse vorhanden