Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Grundlagen Aquarell

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-72172D
Beginn So., 13.09.2026, 10:30 - 16:00 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort Atelier Karla Christoph, Suebenstraße 22
Entgelt 52,15 € MwSt. befreit
Teilnehmende 4 - 6
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Aquarellmalerei: Entdecken und Experimentieren

Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der Aquarellmalerei und entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten dieser farbenfrohen Technik. In diesem Workshop lernen Sie die Grundlagen des Umgangs mit Aquarellfarben und verschiedenen Papieren kennen. Doch es geht weit über das reine Beherrschen der Technik hinaus: Sie werden mit Farbe, Form und unterschiedlichen Zusätzen experimentieren und dabei überraschende Ergebnisse erzielen. Lassen Sie sich von der Magie der Aquarellmalerei verzaubern und entwickeln Sie Ihre eigene künstlerische Ausdrucksweise weiter.
Materialien wie Farben und verschiedene Papiere können am Kurstag gegen einen Kostenbeitrag von 5 € von der Dozentin erworben werden.

Lernziele:
• Grundlagen der Aquarellmalerei erlernen
• Umgang mit verschiedenen Papieren und Farben vertiefen
• Experimentieren mit Farbe, Form und Zusätzen
• Eigene künstlerische Techniken entwickeln
• Kreativität und Ausdrucksfähigkeit steigern

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Anfänger*innen, die die Grundlagen der Aquarellmalerei kennenlernen möchten
• Fortgeschrittene, die ihre Techniken erweitern und neue Ideen sammeln möchten
• Alle, die Freude am Experimentieren mit Farben haben
• Personen, die ihre Kreativität fördern und neue künstlerische Ausdrucksformen entdecken möchten

Lernmethoden:
• Praktische Übungen und Experimente
• Individuelle Betreuung und Feedback durch die Dozentin
• Gruppenarbeit und Austausch mit anderen Teilnehmenden
• Theoretische Einführungen und Demonstrationen

Bitte mitbringen:
• Eigene Aquarellfarben und Pinsel (falls vorhanden)
• Skizzenblock oder Aquarellpapier (falls vorhanden)
• Lust auf kreatives Arbeiten und Entdecken

Wichtige Hinweise:
• Materialien wie Farben und verschiedene Papiere können am Kurstag gegen einen Kostenbeitrag von 5 € von der Dozentin erworben werden.
• Bitte tragen Sie bequeme Kleidung, da es beim Malen etwas farblich werden kann.
• Bei Fragen oder besonderen Wünschen wenden Sie sich gerne vorab an die Dozentin.

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Urban - Sketching auf Zeche Zollern

  • Datum: So. 21.06.2026
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Anmeldung möglich

Entdeckungsreise Aquarell – Freies Malen, Experimente & Ausdruck

  • Datum: Mi. 24.06.2026 - Mi. 08.07.2026
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Malen mit Pigmenten

  • Datum: So. 28.06.2026
  • Ort: Atelier Karla Christoph, Suebenstraße 22