Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Hatha Yoga sanft
Anmeldung auf Warteliste
| Kursnummer | 26-84650D |
| Beginn | Mo., 14.09.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
| Dauer | 10 Termine |
| Kursort | Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund |
| Entgelt | 96,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 12 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
In diesem Kurs erleben Sie die klassische Hatha Yoga Praxis in einer besonders bewussten und entspannten Form. Jede Einheit beginnt mit einer sanften Entspannung, die Ihnen hilft, im Raum und in der Gruppe anzukommen. Anschließend führen wir Sie behutsam an achtsame Atemübungen heran, die als Grundlage für die folgenden Asanas dienen. Die Yogaübungen werden in verschiedenen Positionen – liegend, stehend oder im Vierfüßlerstand – praktiziert und sind stets an den individuellen Leistungsstand der Teilnehmerinnen angepasst. Den Abschluss bildet eine angeleitete Entspannung sowie eine kurze Meditation, die Ihnen helfen, die Ruhe und Gelassenheit des Kurses mit in den Alltag zu nehmen. Im Mittelpunkt steht dabei stets die Achtsamkeit sowie ein ganzheitlicher Ansatz, der Körper, Geist und Seele in Einklang bringt.Lernziele:
- Vertiefung der Achtsamkeit durch bewusste Atemübungen
- Erlernen und Anpassung von sanften Hatha Yoga Asanas
- Förderung der Entspannung und Meditation
- Stärkung der Körperwahrnehmung und Flexibilität
- Integration von Yoga-Übungen in den Alltag
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Anfänger*innen, die die Grundlagen des Hatha Yoga kennenlernen möchten
- Fortgeschrittene, die ihre Praxis vertiefen und bewusster gestalten wollen
- Menschen, die eine sanfte und entspannte Yoga-Form suchen
- Alle, die Stress abbauen und mehr Gelassenheit in ihren Alltag bringen möchten
Lernmethoden:
- Praktische Übungssequenzen unter Anleitung
- Individuelle Anpassung der Übungen an den Leistungsstand
- Gezielte Atemübungen und Meditationstechniken
- Austausch und Reflexion in der Gruppe
Bitte mitbringen:
- Bequeme Kleidung
- Eine Yogamatte (falls vorhanden)
- Ein kleines Handtuch und ggf. ein Kissen für die Meditation
- Ein Getränk
Wichtiger Hinweis:
- Präventionskurs gem. § 20 SGB V (Erstattung über die Krankenkasse möglich)
Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
Oberbank 144149 Dortmund

Fledermaus-Safari an Ruhr und Hengsteysee
- Datum: Fr. 21.08.2026
- Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Wildbienenhotel aus Ton gestalten - auch ein tolles Weihnachtsgeschenk!
- Datum: Sa. 05.12.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1

Einführung in einfache Drucktechniken
- Datum: So. 29.11.2026
- Ort: Atelier Karla Christoph, Suebenstraße 22

Kreativität entfalten - kunsttherapeuthische Wege zu mehr Selbstausdruck
- Datum: Sa. 13.06.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
