Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Japanisch A2.3
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-42471D |
| Beginn | Di., 15.09.2026, 19:30 - 21:00 Uhr |
| Dauer | 11 Termine |
| Kursort | VHS im Balou (Klinkeranbau), Oberdorfstraße 23 |
| Entgelt | 136,40 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 4 - 15 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Vertiefen Sie Ihre grundlegenden Japanischkenntnisse und erweitern Sie Ihr Sprachrepertoire in unserem Kurs in Richtung A2-Niveau. In einer lebendigen und interaktiven Atmosphäre werden Sie durch abwechslungsreiche Übungen ermutigt, aktiv zu sprechen und Ihre Fähigkeiten zu festigen. Dabei lernen Sie weitere japanische Schriftzeichen kennen und vertiefen Ihre Lese- und Schreibkompetenz. Sprachkenntnisse auf A2-Niveau bedeuten, dass Sie sich in verschiedenen Alltagssituationen sicherer ausdrücken können.Lernziele:
• Festigung der Anwendung von grundlegendem Wortschatz und Grammatik
• Verbesserung des Hörverständnisses durch authentische Hörbeispiele
• Vertiefung der Kenntnisse im Lesen und Schreiben der Schriftzeichen
• Kurze Dialoge in verschiedenen Alltagssituationen führen
• Erweiterung des Verständnisses für die japanische Kultur
Die Veranstaltung richtet sich an:
Lernende, die ihre Sprachkenntnisse in Richtung A2 Niveau weiterentwickeln möchten
Interessierte, die ihre Lese- und Schreibkompetenz in japanischer Sprache erweitern wollen
Personen, die ihre Kommunikationsfähigkeiten in Alltagssituationen verbessern möchten
Lernmethoden:
Kommunikations- und handlungsorientierter Unterricht
Dialoge und praxisnahe Sprachübungen
Vertiefende Grammatik- und Wortschatzarbeit
Hör- und Leseverstehen mit authentischen Medien, Texten und Dialogen
Gruppen-, Partner- und Einzelarbeit zur Vertiefung des Gelernten
Schreibübungen und Schriftzeichen-Training
Kulturelle und landeskundliche Einblicke
Bitte mitbringen:
• Lehrbuch (Englischsprachig): „Marugoto Elementary1 A2/1 Katsudoo“, ISBN: 978-4-384-05754-6 und "Rikai“, ISBN: 978-4-384-05755-3, ab Lektion 18
• Lehrbuch (Englischsprachig): „Marugoto Elementary1 A2/2 Katsudoo“, ISBN: 978-3-87548-752-7 und "Rikai“, ISBN: 978-3-87548-753-4
• Ggf. wird ein PC/Laptop oder Tablet, das über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, benötigt.
Wichtige Hinweise:
• Die Lehrbücher sind nicht im Kurspreis enthalten und sollten nach der ersten Kursstunde besorgt werden.
• Einzelne Kurstermine können online in der Lernplattform vhs.cloud stattfinden. Der entsprechende Link wird rechtzeitig zugeschickt.
VHS im Balou (Klinkeranbau), Oberdorfstraße 23
Oberdorfstr. 2344309 Dortmund
Kurse der Dozentin
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
