Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Niederländisch A2.3 - Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-39370D
Beginn Do., 24.09.2026, 17:45 - 19:15 Uhr
Dauer 8 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 76,80 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Tauchen Sie tiefer in die charmante Sprache der Niederlande ein und festigen Sie Ihre fundierten Grundkenntnisse. Dieser Kurs bietet Ihnen die ideale Gelegenheit, Ihre Sprachkenntnisse in Richtung A2 Niveau gezielt weiterzuentwickeln und mit mehr Selbstvertrauen in die Kommunikation zu gehen. Gemeinsam erarbeiten wir uns die Inhalte des Lehrwerks „Goed idee! A2“, wobei wir ab Kapitel 4 einsteigen und die Themen bis Kapitel 7 vertiefen. Als niederländische Muttersprachlerin begleite ich Sie dabei, nicht nur die Grammatik zu beherrschen, sondern die Sprache in ihrem natürlichen Kontext zu erleben und anzuwenden. Neben der sprachlichen Weiterentwicklung erwartet Sie ein lebendiger Unterricht, der durch authentische Einblicke in die niederländische Kultur und das Alltagsleben bereichert wird. Aktuelle Themen und Entwicklungen, landeskundliche Informationen sowie praktische Tipps aus dem Alltag bereichern den Unterricht und machen das Lernen lebendig und praxisnah.

Lernziele:
• Festigung und gezielter Ausbau der vorhandenen Sprachkenntnisse in Richtung A2-Niveau
• Wiederholung und Vertiefung der grammatikalischen Strukturen
• Verbesserung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit und Sicherheit im freien Sprechen
• Erweiterung des Wortschatzes für typische Alltagssituationen
• Vermittlung von authentischem landeskundlichen Einblicken in Sprache, Kultur und das Leben in den Niederlanden

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Lernende, die ihre Grundkenntnisse der niederländischen Sprache in Richtung A2-Niveau weiterentwickeln möchten.
• Willkommen ist jede und jeder mit entsprechenden Vorkenntnissen, der/die Freude an der niederländischen Sprache und Kultur hat.

Lernmethoden:
• Arbeit mit dem Lehrwerk „Spreken met beeld“ sowie authentischen Zusatzmaterialien zu aktuellen Themen aus Gesellschaft, Kultur und Alltag
• Interaktive Partner- und Gruppenarbeiten sowie anregende Diskussionen
• Einsatz von Bildimpulsen, Rollenspielen und kurzen Präsentationen
• Bedarfsorientierte Vertiefung von Grammatik und Wortschatz innerhalb der Kommunikation
• Unterstützung des Lernfortschritts durch regelmäßige Hausaufgaben und individuelle Arbeitsblätter

Lernmethoden:
• Strukturierte Arbeit mit dem Lehrwerk ergänzt durch individuell auf die Inhalte des Kurses abgestimmte Arbeitsblätter und zusätzliches Lernmaterial
• Interaktive Lernformen wie Partner- und Gruppenarbeiten
• Praxisnahe Dialoge, Rollenspiele und gemeinsame Übungen
• Regelmäßige Hausaufgaben zur Festigung der Unterrichtsinhalte

Bitte mitbringen:
• Lehrbuch: Goed idee! A2 - Hybride Ausgabe allango, Kurs- und Übungsbuch mit Audios und Videos, Klett-Verlag, ISBN: 978-3-12-528609-2, ab Lektion 4. Bitte beachten Sie, dass das Buch nicht im Kurspreis enthalten ist und nach der ersten Unterrichtseinheit beschafft werden sollte.
• Technische Ausstattung: Ein PC, Laptop oder Tablet, das über eine funktionierende Kamera sowie ein Mikrofon verfügt.

Wichtige Hinweise:
• Der Kurs findet digital über die Lernplattform vhs.cloud statt.
• Die Anmeldefrist endet zwei Werktage vor Kursbeginn. Für Anmeldungen, die nach dem Kursstart gewünscht sind, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
24.09.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
01.10.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
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Datum
08.10.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
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Datum
15.10.2026
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17:45 - 19:15 Uhr
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Datum
05.11.2026
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17:45 - 19:15 Uhr
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12.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
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Datum
19.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
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Datum
26.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
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Niederländisch B1 - Online

  • Datum: Mi. 16.09.2026 - Mi. 09.12.2026
  • Ort: vhs.online