Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Niederländisch B1/B2 – Konversation und Sprachpraxis - Online

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-39393D
Beginn Do., 24.09.2026, 19:30 - 21:00 Uhr
Dauer 8 Termine
Kursort vhs.online
Entgelt 76,80 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe Dieser Kurs richtet sich an fortgeschrittene Lernende mit guten Niederländischkenntnissen auf B1-/B2-Niveau, die ihre Sprachkompetenz weiter ausbauen und vor allem ihre Ausdrucksfähigkeit im freien Sprechen verbessern möchten. Willkommen sind alle, die ihre Sprachkenntnisse aktiv anwenden, vertiefen und mit Freude in einer motivierten Gruppe weiterentwickeln möchten.

Kursbeschreibung

Möchten Sie Ihre Niederländischkenntnisse auf ein neues Level heben und mit mehr Selbstvertrauen, Flüssigkeit und Freude kommunizieren? Dieser Kurs bietet Ihnen als fortgeschrittene Lernende mit guten Niederländischkenntnissen auf B1-/B2-Niveau den idealen Raum, um Ihre Sprachkompetenz weiter auszubauen und vor allem Ihre Ausdrucksfähigkeit im freien Sprechen zu verbessern. Willkommen sind alle, die ihre Sprachkenntnisse aktiv anwenden, vertiefen und mit Freude in einer motivierten Gruppe weiterentwickeln möchten. Als niederländische Muttersprachlerin vermittle ich authentische Einblicke in Sprache, Kultur und das Leben in den Niederlanden. Aktuelle Entwicklungen, interessante Berichte sowie kulturelle Besonderheiten werden regelmäßig in den Unterricht integriert und bieten abwechslungsreiche Sprechanlässe. So gewinnen Sie in einer offenen und angenehmen Lernatmosphäre nicht nur sprachliche Sicherheit, sondern erhalten auch ein lebendiges Bild der niederländischen Gesellschaft.

Lernziele:
• Erweiterung des aktiven Wortschatzes für komplexere Gesprächssituationen
• Festigung grammatikalischer Strukturen
• Steigerung der Sicherheit und Flüssigkeit in der spontanen Kommunikation
• Training des freien Sprechens, Erzählens und Argumentierens
• Verstehen und Diskussion anspruchsvollerer Texte
• Austausch über aktuellen und alltagsnahen Themen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Fortgeschrittene Lernende mit guten Niederländischkenntnissen auf B1-/B2-Niveau
• Personen, die ihre Sprachkompetenz weiter ausbauen und vor allem ihre Ausdrucksfähigkeit im freien Sprechen verbessern möchten
• Alle, die ihre Sprachkenntnisse aktiv anwenden und in einer motivierten Gemeinschaft weiterentwickeln wollen

Lernmethoden:
• Arbeit mit dem Lehrwerk „Spreken met beeld“ sowie authentischen Zusatzmaterialien zu aktuellen Themen aus Gesellschaft, Kultur und Alltag
• Interaktive Partner- und Gruppenarbeiten sowie anregende Diskussionen
• Einsatz von Bildimpulsen, Rollenspielen und kurzen Präsentationen
• Bedarfsorientierte Vertiefung von Grammatik und Wortschatz innerhalb der Kommunikation
• Unterstützung des Lernfortschritts durch regelmäßige Hausaufgaben und individuelle Arbeitsblätter

Bitte mitbringen:
• Lehrbuch: Spreken met beeld, Emily Palmer, ISBN 978-3-12-528839-3. Bitte beachten Sie, dass das Lehrbuch nicht im Kurspreis enthalten ist und nach der ersten Unterrichtseinheit beschafft werden sollte.
• Technische Ausstattung: Ein PC, Laptop oder Tablet, das über eine funktionierende Kamera sowie ein Mikrofon verfügt.

Wichtige Hinweise:
• Der Kurs findet digital über die Lernplattform vhs.cloud statt.
• Die Anmeldefrist endet zwei Werktage vor Kursbeginn. Für Anmeldungen, die nach dem Kursstart gewünscht sind, senden Sie bitte eine E-Mail an dwuensch@stadtdo.de.

vhs.online

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
24.09.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
01.10.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
08.10.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
15.10.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
05.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
12.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
19.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online
Datum
26.11.2026
Uhrzeit
19:30 - 21:00 Uhr
Ort
vhs.online

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Anmeldung möglich

Französisch A2.1

  • Datum: Mo. 14.09.2026 - Mo. 07.12.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4