Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Pilz-Pass: Einführung in die Pilzkunde II - Röhrlinge und Co

Anmeldung möglich

Kursnummer 25-55064
Beginn Mi., 11.06.2025, 16:30 - 19:30 Uhr
Dauer 2 Termine
Kursort Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Entgelt 36,00 €
Teilnehmende 5 - 16

Kursbeschreibung

Bereits im Sommer locken uns die Pilze in den Wald. Bei den meisten Pilzsammler*innen stehen dabei die Röhrlinge im Vordergrund. Wie kann ich diese Pilzgruppe erkennen und ihre Arten sicher bestimmen? Was sollte ich beim Pilzesammeln generell beachten? Dazu gibt es viele interessante Informationen, bevor es am zweiten Kurstag auf eine Exkursion in den Wald geht, um das erworbene Wissen anzuwenden.
Der Kurs baut auf der Pilzeinführung des vorhergegangenen Semesters auf, kann jedoch auch unabhängig davon belegt werden. Keine weiteren Vorkenntnisse erforderlich.
Bitte festes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung mitbringen. Die Exkursion findet bei jedem Wetter statt.

Nach dem vollständigen Besuch aller drei Einführungsmodule Pilzkunde I bis III (je 2 Tage) erhalten Sie den „Pilz-Pass“ der VHS Dortmund.

Dozent: Dipl.-Biologe Dr. Jens Wöllecke

1. Tag 11.06.25 Theorie: VHS, Kampstraße 47
2. Tag 12.06.25 Exkursion: Freischütz (Treffpunkt: Parkplatz Kletterwald, Hörder Str. 131, 58239 Schwerte)

Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
11.06.2025
Uhrzeit
17:45 - 19:15 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, 1.14
Datum
12.06.2025
Uhrzeit
16:30 - 19:30 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

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Internationale Gartenschau 2027 in Dortmund – Ein Spaziergang

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Exkursion: Emscherquelle - naturkundlicher Spaziergang durch den Hixterwald

  • Datum: Sa. 26.04.2025
  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Anmeldung möglich

Pilz-Pass: Einführung in die Pilzkunde III - Baumpilze, Porlinge und Co

  • Datum: Mi. 12.03.2025 - Do. 13.03.2025
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Pilz-Pass: Einführung in die Pilzkunde I - Allgemeine Einführung

  • Datum: Mi. 02.04.2025 - Do. 03.04.2025
  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"