Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Qi Gong im Sommer

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-84900D
Beginn Di., 21.07.2026, 17:00 - 18:15 Uhr
Dauer 6 Termine
Kursort Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Entgelt 48,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 10
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Qi Gong, eine jahrtausendealte chinesische Praxis, vereint sanfte Bewegungen, Atemtechniken und Achtsamkeitsübungen, um ein Gleichgewicht zwischen Körper, Geist und Atem zu schaffen. Diese ganzheitliche Methode fördert nicht nur das körperliche Wohlbefinden, sondern stärkt auch die mentale Gesundheit. Durch regelmäßiges Üben können Sie Stress abbauen, Ihre Flexibilität steigern und Ihre Durchblutung verbessern – was wiederum Ihr Immunsystem unterstützt. Gleichzeitig hilft Qi Gong, innere Ruhe zu finden und die Konzentration zu schärfen, was sich positiv auf Ihre psychische Gesundheit auswirkt. Ob als Ausgleich zum stressigen Alltag oder zur Vertiefung Ihrer spirituellen Praxis – Qi Gong bietet für jeden etwas.

Lernziele:
• Grundlagen der Qi Gong-Übungen kennenlernen und anwenden
• Atemtechniken zur Steigerung der Vitalität und Entspannung erleben
• Körperwahrnehmung und Beweglichkeit verbessern
• Techniken zur Stressreduktion und mentalen Klarheit üben
• Prinzipien der Energieflüsse (Qi) verstehen und anwenden

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Interessierte aller Altersgruppen und Fitnesslevel
• Menschen, die Entspannung und Stressabbau suchen
• Personen, die ihre Körperwahrnehmung vertiefen möchten
• Alle, die eine sanfte Bewegungspraxis kennenlernen oder vertiefen wollen
• Menschen mit Interesse an traditionellen Heilmethoden aus Asien

Lernmethoden:
• Praktische Übungen in der Gruppe
• Individuelle Anleitung und Korrektur
• Theoretische Einführungen in die Grundlagen des Qi Gong
• Meditative Atemübungen
• Partner- und Gruppenübungen zur Vertiefung der Praxis

Bitte mitbringen:
• Bequeme, lockere Kleidung
• Evtl. warme Kleidung für kühlere Tage
• Ein Getränk

Wichtige Hinweise:
• Treffpunkt unserer gemeinsamen Übungsstunden ist der idyllische Fredenbaumpark am See, direkt an der Gaststätte "Schmiedingslust".

Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
21.07.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:15 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Datum
28.07.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:15 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Datum
04.08.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:15 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Datum
11.08.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:15 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Datum
18.08.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:15 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
Datum
25.08.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:15 Uhr
Ort
Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"

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Anmeldung möglich

Vinyasa Yoga

  • Datum: Do. 11.06.2026 - Do. 09.07.2026
  • Ort: VHS Zentrum Nord, Deutsche Straße 10
Anmeldung möglich

Yin Yoga

  • Datum: Do. 11.06.2026 - Do. 09.07.2026
  • Ort: VHS Zentrum Nord, Deutsche Straße 10
Anmeldung möglich

Fledermaus-Safari an Ruhr und Hengsteysee

  • Datum: Fr. 21.08.2026
  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"
fast ausgebucht

Fledermaus-Safari am Lanstroper See

  • Datum: Sa. 05.09.2026
  • Ort: Treffpunkt - siehe "Weitere Details/Kursbeschreibung"