Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Reisen selbst planen und buchen – einfach und sicher

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-24233D
Beginn Sa., 12.09.2026, 09:30 - 12:45 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 27,60 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Die digitale Welt eröffnet uns heute faszinierende Möglichkeiten, Reisen völlig unabhängig, individuell und oft wesentlich kostengünstiger zu gestalten, als es über ein klassisches Reisebüro möglich wäre. Doch gerade für Personen, die bisher noch nie einen Urlaub online gebucht haben, kann dieser Prozess anfangs überwältigend wirken. Die Vielzahl an Portalen und die Sorge vor versteckten Kosten oder digitalen Fallstricken schrecken oft ab. In diesem Kurs nehmen wir diese Hürden gemeinsam in Angriff. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die digitale Reiseplanung beherrschen, damit Sie Ihren Urlaub genau nach Ihren Vorstellungen gestalten können – sicher, transparent und mit einem guten Gefühl bei der Buchung.

Lernziele:
• Kennenlernen der Grundlagen der Online-Reisebuchung
• Neutrale Vorstellung und Vergleich verschiedener Buchungsplattformen und -portale
• Strategien zur Identifikation und Vermeidung versteckter Kosten
• Erkennen und Einschätzen potenzieller Risiken bei Online-Buchungen
• Erwerb von Sicherheit im Umgang mit digitalen Buchungsprozessen

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Personen, die bisher noch keine Reisen online gebucht haben
• Alle, die ihre Reiseplanung unabhängig vom Reisebüro gestalten möchten
• Teilnehmende, die ihr Wissen über digitale Buchungsportale vertiefen wollen

Lernmethoden:
• Praxisnahe Anleitung und Demonstrationen
• Direkte Anwendung am eigenen Gerät
• Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analyse von Plattformen

Bitte mitbringen (Empfehlung):
• Ein mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet oder Laptop), welches Sie zukünftig für Ihre Buchungen nutzen möchten

Wichtige Hinweise:
• Die Kursinhalte basieren auf dem persönlichen Erfahrungswissen der Dozentin bzw. des Dozenten und dienen der allgemeinen Information. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung.
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
12.09.2026
Uhrzeit
09:30 - 12:45 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.16

Kai Kaufmann


Dozentenportrait
Mit meinen Abschlüssen in BWL und Kulturanthropologie, sowie meiner Tätigkeit als Lehrer, bin ich in der Lage, unterschiedliche Perspektiven einzubringen und Menschen für neue Themen zu begeistern. Besonders wichtig ist mir dabei, die Lerninhalte spannend, verständlich und praxisnah zu vermitteln.

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  • Ort: VHS, Kampstraße 47