Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Vortrag: Memoir – Schreiben zwischen Autobiografie und Autofiktion
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-62524 |
| Beginn | Fr., 27.11.2026, 17:45 - 19:15 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 8,00 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 26 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Memoir: Die Kunst des persönlichen ErzählensDas Memoir erlebt derzeit einen beispiellosen Boom. Diese literarische Gattung, die persönliche Geschichten mit spannenden und lehrreichen Elementen verbindet, fasziniert ein breites Publikum. Ihre Wurzeln reichen bis in die Befreiungsbewegungen der Sklaven in den USA zurück, wo sie als Mittel der Selbstbehauptung und des Widerstands dienten. Seitdem haben sich vielfältige Formen des Memoir-Schreibens entwickelt, die sich in Deutschland unter unterschiedlichen Labels – vom Sachbuch bis zum Roman – erfolgreich etabliert haben.
In diesem Vortrag werden die Hauptunterschiede zwischen Memoiren und Memoir sowie die enorme Spannweite zwischen Autobiografie und Autofiktion als Spielarten des erzählenden Sachbuchs an der Grenze von non-fiktionaler zu fiktionaler Literatur beleuchtet.
Lernziele:
- Verständnis für die verschiedenen Formen und Stile des Memoir-Schreibens entwickeln
- Unterschiede zwischen Autobiografie, Memoiren und Autofiktion erkennen
- Techniken des persönlichen Erzählens kennenlernen
- Eigene Schreibprojekte planen und strukturieren
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Autor*innen, die ihre persönlichen Geschichten literarisch aufbereiten möchten
- Interessierte, die mehr über die Geschichte und Entwicklung der Memoiren-Gattung erfahren wollen
- Menschen, die ihre eigenen Erfahrungen und Erlebnisse in schriftlicher Form festhalten möchten
Lernmethoden:
- Vortrag mit anschaulichen Beispielen aus der Literaturgeschichte
Wichtiger Hinweis:
- Interessierte haben die Möglichkeit, das Gehörte gleich im Rahmen der Memoir-Schreibwerkstatt am 28.11.26 ab 10 Uhr praktisch umzusetzen.
Die Dozentin ist Literaturwissenschaftlerin, Schreibcoach und Therapeutin für Transpersonale Psychologie mit Schwerpunkt auf kreativem und poesietherapeutischem Schreiben. Sie begleitet Sie einfühlsam und professionell auf Ihrem schriftstellerischen Weg.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Kurse der Dozentin

Bildungsurlaub: KI-Prompting für Organisationen
- Datum: Mo. 12.10.2026 - Mi. 14.10.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Kreatives Schreiben – Fokus Memoir: zwischen Autobiografie und Autofiktion
- Datum: Sa. 28.11.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47

Bildungsurlaub: Büroarbeit mit KI: Excel & Word optimieren
- Datum: Mo. 25.01.2027 - Mi. 27.01.2027
- Ort: VHS, Kampstraße 47
