Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
* Samstagsclub Italienisch - Sabato Italiano - A1.1
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-37216D |
| Beginn | Sa., 12.09.2026, 10:00 - 13:15 Uhr |
| Dauer | 4 Termine |
| Kursort | VHS, Hansastraße 2-4 |
| Entgelt | 99,20 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 4 - 15 |
Kursbeschreibung
Italienisch für Anfänger: Grundlagen der Sprache und KulturEntdecken Sie die faszinierende Welt der italienischen Sprache und tauchen Sie ein in die lebendige Kultur Italiens! Dieser Kurs richtet sich speziell an Teilnehmerinnen ohne Vorkenntnisse und bietet Ihnen die perfekte Gelegenheit, die Grundlagen der italienischen Sprache zu erlernen. Von der Aussprache über einfache Grammatikstrukturen bis hin zu grundlegendem Wortschatz – Sie werden Schritt für Schritt in die Sprache eingeführt. Besonders Wert wird auf das Sprechen und Hören gelegt, um Ihre sprachliche Verständlichkeit zu verbessern und Ihr Selbstvertrauen im Umgang mit der italienischen Sprache zu stärken.
Neben den sprachlichen Aspekten erhalten Sie auch Einblicke in die Kultur und Alltagssituationen in Italien. Dies ermöglicht Ihnen ein umfassendes Verständnis der italienischen Lebensweise und fördert Ihre Motivation, die Sprache aktiv anzuwenden.
Lernziele:
• Grundlegende Aussprache und phonetische Regeln
• Einfache Grammatikstrukturen und Satzbildung
• Grundwortschatz für Alltagssituationen
• Hören und Verständnis einfacher Gespräche
• Selbstbewusstes Sprechen in grundlegenden Situationen
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Absolute Anfängerinnen ohne Vorkenntnisse
• Personen, die die italienische Sprache von Grund auf erlernen möchten
• Interessierte an der italienischen Kultur und Lebensweise
Lernmethoden:
• Interaktive Gespräche und Rollenspiele
• Hörverstehen durch authentische Dialoge und Hörtexte
• Gruppen- und Partnerarbeit zur praktischen Anwendung
• Lehrbuchgestützter Unterricht mit klaren Lernzielen
Bitte mitbringen:
• Lehrbuch: Con piacere Nuovo A1, ISBN 978-3-12-502202-7, Klett-Verlag, ab Lektion 1
• Schreibutensilien (Stift, Notizblock)
• Etwas zu trinken
Wichtige Hinweise:
• Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte nach der ersten Kursstunde besorgt werden.
• Regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit sind für den Lernerfolg förderlich.
• Bei Fragen oder besonderen Wünschen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
VHS, Hansastraße 2-4
Hansastr. 2 - 444137 Dortmund
Kurse der Dozentin
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
