Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Steuerwissen: Steuererklärung mit Elster

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-14119D
Beginn Mo., 23.11.2026, 17:45 - 19:15 Uhr
Dauer 2 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 27,60 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 15
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Steuererklärung sicher und selbstständig online erstellen

Möchten Sie Ihre Steuererklärung künftig eigenständig online einreichen, fühlen sich jedoch im Umgang mit der Software noch unsicher? Die digitale Abgabe über ELSTER bietet zwar viele Vorteile, kann aber aufgrund der technischen Struktur und der vielfältigen Formulare anfangs einschüchternd wirken. In diesem praxisorientierten Kurs begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch die elektronische Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen auf anschauliche Weise, wie die Plattform aufgebaut ist, wo Sie welche Angaben machen müssen und welche Bereiche insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von zentraler Bedeutung sind. Anhand eines konkreten Beispiels wird der gesamte Ablauf verständlich erklärt, sodass Sie typische Fehlerquellen erkennen und vermeiden können. Gewinnen Sie die nötige Sicherheit, um Ihre Daten präzise zu erfassen und den Prozess effizient zu gestalten. Ergänzend zu diesem Kurs laden wir Sie ein, auch unsere weiteren Angebote zum Thema Steuerwissen zu entdecken, um Ihr Fachwissen gezielt zu vertiefen.

Lernziele:
• Verstehen des allgemeinen Aufbaus der Einkommensteuererklärung
• Identifikation der typischerweise relevanten Anlagen
• Erkennen und Vermeiden häufiger Eintragungsfehler
• Überblick über sinnvolle Belege und deren Aufbewahrung
• Kenntnis der geltenden Fristen und Abgabetermine
• Sicherer Umgang mit der Struktur von ELSTER für eine selbstständige Einreichung

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Personen, die ihre Steuererklärung online erstellen möchten
• Arbeitnehmer*innen, die eine erste Orientierung im ELSTER-Portal suchen
• Alle, die ihre Kenntnisse im Umgang mit der Steuersoftware auffrischen möchten

Lernmethoden:
• Praxisorientierte Anleitung
• Demonstration anhand eines Beispielfalls
• Erläuterung der Software-Struktur

Bitte mitbringen:
• Notizmaterial Ihrer Wahl

Wichtige Hinweise:
• Der Kurs dient der allgemeinen Anleitung und Orientierung.
• Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Veranstaltung keine individuelle Erstellung oder Prüfung Ihrer persönlichen Steuererklärung erfolgt.

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  • Datum: Sa. 21.11.2026
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Digitale Souveränität: Linux Mint - Installation und erste Schritte

  • Datum: Mi. 16.09.2026
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Digitale Souveränität: Linux Mint – Sicherheit und Updates

  • Datum: Mi. 18.11.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47