Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

LibreOffice kompakt – Grundlagen

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-24687D
Beginn Sa., 21.11.2026, 09:30 - 16:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 50,40 €
Teilnehmende 5 - 12
Downloads Seminarunterlagen "Einführung in Word und Excel"
Seminarunterlagen "Einführung in Word und Excel"

Kursbeschreibung

Textverarbeitung, Tabellen und Präsentationen
Microsoft Word, Excel und PowerPoint sind weit verbreitet – oft jedoch nur eingeschränkt nutzbar oder mit zusätzlichen Lizenzkosten verbunden. LibreOffice bietet eine leistungsfähige, kostenlose Alternative mit vergleichbarem Funktionsumfang.

In diesem Tageskurs lernen Sie, wie Sie das LibreOffice-Paket sicher und praxisnah im Büroalltag einsetzen. Schritt für Schritt zeigen wir Ihnen, wie Sie Texte erstellen, einfache Tabellen berechnen und Präsentationen gestalten. Der Kurs vermittelt die Grundlagen der wichtigsten Programme und bietet Raum zum Ausprobieren am eigenen Gerät.

Inhalte
- Überblick über LibreOffice und seine Einsatzmöglichkeiten
- Texte schreiben und gestalten mit Writer
- Tabellen berechnen und auswerten mit Calc
- Präsentationen erstellen mit Impress
- Praktische Tipps für den Umstieg von Microsoft Office

Arbeitsweise
Der Kurs ist praxisorientiert aufgebaut. Sie können direkt am eigenen Windows-Notebook oder an den Computern der vhs arbeiten und setzen die Inhalte anhand konkreter Beispiele um. Auf Wunsch erhalten Sie Hinweise zur Installation von LibreOffice.

Voraussetzungen
Grundlegende Windows-Kenntnisse.

Bitte mitbringen
Eigenes Windows-Notebook, vollständig geladen, inklusive Netzteil. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen Rechner der vhs zu nutzen.
Wenn Sie LibreOffice auf Ihrem eigenen Gerät installieren möchten, benötigen Sie Administrationsrechte und ggf. Ihr Geräte-Passwort.

Ihr Vorteil
Sie lernen eine kostenlose und leistungsstarke Office-Alternative kennen und können Texte, Tabellen und Präsentationen sicher selbst erstellen.
LibreOffice ist eine zukunftsfähige Open-Source-Lösung: So setzt beispielsweise das Land Schleswig-Holstein seit 2025 verbindlich auf LibreOffice als Standardsoftware in der Verwaltung.

Jetzt anmelden und LibreOffice kompakt und praxisnah kennenlernen!

Kurs teilen:

Keine empfohlenen Kurse vorhanden