Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Lernen Sie Ihren Laptop kennen
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-24239D |
| Beginn | Fr., 27.11.2026, 09:30 - 16:30 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | VHS, Hansastraße 2-4 |
| Entgelt | 50,40 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 8 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Laptop & Notebook: Sicher und effizient im UmgangEin Laptop oder Notebook ist kompakter und leichter als ein herkömmlicher Desktop-Computer – doch bedeutet das automatisch, dass die Bedienung ebenfalls einfacher ist? Oft stellen sich im Alltag Fragen, die über das bloße Einschalten hinausgehen.Welche Besonderheiten weist die Tastatur auf? Welche der vorinstallierten Programme sind tatsächlich nützlich und welche belegen nur unnötig Speicherplatz? Und wie sorge ich dafür, dass mein Gerät durch die richtige Handhabung möglichst lange hält? In diesem Kurs räumen wir gemeinsam Unsicherheiten aus dem Weg, optimieren Ihre Einstellungen nach Ihren individuellen Wünschen und sorgen für einen sicheren Umgang mit der Technik, damit Sie Ihr Notebook entspannt und effizient nutzen können.
Lernziele:
• Verständnis der Hardware: Besonderheiten der Laptop-Tastatur und Nutzung der verschiedenen Anschlussmöglichkeiten
• Software-Optimierung: Identifikation und Verwaltung nützlicher vorinstallierter Programme
• Hardware-Pflege: Tipps und Tricks für eine lange Lebensdauer des Geräts
• Sicherheit im Netz: Schutz des Geräts vor Viren und anderen Bedrohungen aus dem Internet
• Individuelle Anpassung: Konfiguration des Systems nach persönlichen Bedürfnissen
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Einsteigerinnen und Einsteiger, die eine mobile Lösung nutzen
• Personen, die Sicherheit im Umgang mit ihrem Notebook gewinnen möchten
Lernmethoden:
• Praktische Anwendung direkt am eigenen Gerät
• Individuelle Beratung und Unterstützung
• Gemeinsame Erarbeitung von Fragestellungen in der Gruppe
Bitte mitbringen:
• Ihren eigenen Laptop bzw. Ihr eigenes Notebook (inklusive Netzteil)
• Optional: Einen USB-Stick zur Datensicherung oder zum Datentransfer
Wichtige Hinweise:
• Eigene Wünsche und spezifische Themen können gerne in den Kurs eingebracht werden; wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein.
- Es wird in einem Lerntempo vorgegangen, dem alle folgen können.
VHS, Hansastraße 2-4
Hansastr. 2 - 444137 Dortmund
Kurse des Dozenten

Android auf Smartphone - Grundkurs für Senior*innen
- Datum: Mi. 24.06.2026 - Mi. 08.07.2026
- Ort: VHS, Hansastraße 2-4

Rhetorik I - Sicher sprechen, überzeugend auftreten
- Datum: Sa. 07.11.2026 - So. 08.11.2026
- Ort: Creativzentrum, Haus 1, Oberbank 1 44149 Dortmund
