Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Steuerwissen für die Nebentätigkeit
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-14113D |
| Beginn | Mo., 07.12.2026, 17:45 - 19:15 Uhr |
| Dauer | 2 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 27,60 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 5 - 15 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Nebenberufliche Selbstständigkeit: Steuerliche Grundlagen und erste SchritteEin Nebenverdienst bietet wunderbare Möglichkeiten zur persönlichen und finanziellen Entfaltung, bringt jedoch oft auch eine Reihe an neuen Fragen mit sich: Ab wann muss ich meine Tätigkeit offiziell anmelden? Welche Einnahmen sind steuerlich relevant und wie behalte ich in der Praxis den Überblick über meine Finanzen? Damit der Start in die Selbstständigkeit nicht durch bürokratische Hürden beschwert wird, bietet Ihnen dieser Kurs eine fundierte Orientierung. Gemeinsam beleuchten wir die wichtigsten Grundlagen für eine nebenberufliche Tätigkeit und klären, welche Pflichten für Sie entstehen können. Unser Ziel ist es, Ihnen die notwendige Sicherheit im Umgang mit den steuerlichen Anforderungen zu vermitteln, damit Sie typische Anfängerfehler vermeiden und sich voll und ganz auf Ihr Projekt konzentrieren können.
Lernziele:
• Verständnis für den Unterschied zwischen gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten
• Kenntnisse darüber, ab wann die Umsatzsteuer relevant wird
• Erläuterung der Kleinunternehmerregelung und deren Vor- und Nachteile
• Einführung in das Grundprinzip der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
• Sicherheit bei der einfachen Dokumentation von Einnahmen und Ausgaben
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Personen, die eine nebenberufliche Selbstständigkeit planen
• Gründer*innen in der Anfangsphase
• Alle, die ihre bestehende Nebentätigkeit steuerlich besser strukturieren möchten
Lernmethoden:
• Praxisnahe Theorievermittlung
• Analyse von Fallbeispielen
• Offene Fragerunden und Austausch
Bitte mitbringen:
• Schreibmaterialien
Wichtige Hinweise:
• Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs allgemeine Informationen vermittelt und eine individuelle Gründungs- oder Steuerberatung nicht ersetzt.
• Wir laden Sie herzlich ein, auch unsere weiteren Angebote zum Thema Steuerwissen zu entdecken, um Ihr Wissen gezielt zu vertiefen.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Kurse des Dozenten

Bildungsurlaub: KI-Prompting für Organisationen
- Datum: Mo. 12.10.2026 - Mi. 14.10.2026
- Ort: VHS, Kampstraße 47
