Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Smarter Arbeiten, nicht härter: Prozesse automatisieren mit n8n

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-24295D
Beginn Di., 22.09.2026, 17:45 - 20:00 Uhr
Dauer 6 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 100,80 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12

Kursbeschreibung

In unserem digitalen Alltag wiederholen sich unzählige Aufgaben: Daten von A nach B kopieren, Berichte erstellen, E-Mails versenden. Diese Routinen kosten Zeit und Nerven. Die Open-Source-Plattform n8n ermöglicht es Ihnen, diese Prozesse ohne Programmierkenntnisse zu automatisieren und so wertvolle Zeit für die wirklich wichtigen Dinge zu gewinnen.
In diesem praxisorientierten Abendkurs lernen Sie von Grund auf, wie Sie n8n als Ihre persönliche digitale Assistenz nutzen. Wir bauen gemeinsam Schritt für Schritt einfache Automatisierungsketten (Workflows) und sorgen dafür, dass Sie die Grundlagen sicher beherrschen, bevor wir uns komplexeren Themen widmen. Der Fokus liegt auf direkt anwendbarem Wissen für den Alltag.

Lernziele: Nach diesem Kurs sind Sie in der Lage:
• die Benutzeroberfläche von n8n sicher zu navigieren und die Kernkonzepte zu
verstehen.
• einfache, aber nützliche Workflows für alltägliche Aufgaben selbst zu erstellen.
• Daten zwischen zwei verschiedenen Anwendungen (z.B. einer Tabelle und einem
Kalender) auszutauschen.
• zu verstehen, was eine API ist und wie man sie mit n8n einfach nutzen kann.
• typische Fehler in Workflows zu erkennen und mit Anleitung zu beheben.
Inhalte im Überblick:
• Abend 1-2: Was ist Automatisierung? Einführung in die n8n-Oberfläche und Bau des
ersten, einfachen Workflows.
• Abend 3-4: Datenflüsse verstehen: Wie kommen Informationen von A nach B? Wir
verbinden zwei bekannte Dienste miteinander.
• Abend 5-6: Praxis-Werkstatt: Wir setzen gemeinsam ein kleines, nützliches Projekt um (z.B. eine automatische Terminerinnerung) und klären offene Fragen.

Zielgruppe: Dieser Kurs richtet sich explizit an Einsteiger ohne Vorkenntnisse. Wenn Sie neugierig sind, wie Sie sich den digitalen Alltag erleichtern können, sind Sie hier genau richtig. Ein sicherer Umgang mit dem PC und dem Internet wird vorausgesetzt.
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
22.09.2026
Uhrzeit
17:45 - 20:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.10
Datum
29.09.2026
Uhrzeit
17:45 - 20:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.10
Datum
06.10.2026
Uhrzeit
17:45 - 20:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.10
Datum
13.10.2026
Uhrzeit
17:45 - 20:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.10
Datum
03.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 20:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.10
Datum
10.11.2026
Uhrzeit
17:45 - 20:00 Uhr
Ort
Kampstraße 47, VHS Kampstraße, Raum 1.10

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  • Datum: Fr. 16.10.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Social Media für Einsteiger*innen

  • Datum: Sa. 26.09.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

KI für Social Media nutzen

  • Datum: Fr. 20.11.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47