Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Startup-Werkstatt: Von der Idee zur Umsetzung mit KI

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-24297D
Beginn Sa., 07.11.2026, 09:30 - 16:30 Uhr
Dauer 2 Termine
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 89,60 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 12

Kursbeschreibung

Künstliche Intelligenz für Gründer:innen – Von der Idee zum Konzept

Sie haben eine Leidenschaft oder eine Geschäftsidee und möchten sich selbstständig machen, wissen aber nicht, wie Sie beginnen sollen? Oder Sie haben bereits eine Vision, fehlt Ihnen aber das technische Know-how oder Budget, um sie umzusetzen? In dieser praxisorientierten Werkstatt lernen Sie, wie Sie moderne KI-Tools nutzen, um tragfähige Geschäftsideen zu entwickeln, Ihre Ideen blitzschnell zu testen und sichtbar zu machen. Wir brechen den Gründungsprozess auf einfache, handhabbare Schritte herunter und zeigen Ihnen, wie Sie ohne Vorkenntnisse vom ersten Gedanken zu einem präsentierbaren Konzept gelangen. Der Fokus liegt auf der schnellen, praktischen Umsetzung. Statt monatelang an einem Businessplan zu feilen, nutzen wir KI als kreativen Partner für die Ideenfindung, die Marktanalyse und sogar für die Erstellung von Webseiten, Flyern und Apps. Sie werden überrascht sein, wie schnell Sie Ihre Vision greifbar machen können.

Lernziele:
Nach diesem Kurs sind Sie in der Lage,
- KI-Tools gezielt für die Recherche und Verfeinerung Ihrer Geschäftsidee einzusetzen.
- Ihre Zielgruppe und deren Bedürfnisse mit Hilfe von KI besser zu verstehen.
- ein einfaches, überzeugendes Konzept für Ihre Idee zu erstellen (Pitch Deck).
- zu verstehen, wie man mit No-Code-Werkzeugen einen ersten Prototyp (z.B. eine einfache Webseite) bauen kann.
- Ihre Idee klar und selbstbewusst zu präsentieren.

Die Veranstaltung richtet sich an:
- angehende Gründer:innen ohne konkrete Geschäftsidee
- Kreative mit Ideen, die sie umsetzen möchten
- alle, die lernen möchten, wie man Ideen mit digitalen Werkzeugen schnell und unkompliziert zum Leben erweckt
- Unternehmerisches Interesse und Leidenschaft ist wichtiger als technische Vorkenntnisse.

Lernmethoden:
- Praxisorientierte Übungen an Ihrer eigenen Idee
- Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung
- Nutzung von KI-Tools für verschiedene Anwendungen
- Erstellung von Prototypen mit No-Code-Werkzeugen

Bitte bringen Sie Ihr eigenes Endgerät (Laptop oder Tablet) mit.

Starten Sie Ihre Idee und machen Sie den ersten Schritt in Richtung Selbstständigkeit!

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