Bildungsurlaub
Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.
Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.
Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.
Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.
Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.
Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.
Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.
Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.
Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.
Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.
Bildungsurlaub darf in NRW nur von Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.
BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt, Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.
Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:
- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,
- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.
Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.
Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn
- betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,
- Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder
- die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.
Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.
Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website
Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.
Türkisch A2+ Vertiefung mit Lernkrimi
Anmeldung möglich
| Kursnummer | 26-40172D |
| Beginn | Mi., 16.09.2026, 19:30 - 21:00 Uhr |
| Dauer | 11 Termine |
| Kursort | VHS, Kampstraße 47 |
| Entgelt | 136,40 € MwSt. befreit |
| Teilnehmende | 4 - 15 |
| Zielgruppe |
Kursbeschreibung
Sie haben bereits gute Vorkenntnisse in Türkisch auf A2-Niveau und möchten diese gezielt vertiefen? Gleichzeitig sind Sie ein Fan spannender Krimis? Dann ist dieser Kurs genau das Richtige für Sie! Gemeinsam tauchen wir in die faszinierende Welt des Krimis "Kaçan adam" ein und begleiten die Istanbuler Polizei bei der Jagd nach dem Täter. Jede Kursstunde widmet sich einem Abschnitt dieser mitreißenden Geschichte, den Sie im Vorfeld vorbereiten. Im Unterricht diskutieren wir nicht nur den Inhalt, sondern wiederholen und festigen auch zentrale Grammatikthemen. Durch textbezogene Übungen erweitern Sie Ihre Sprachkompetenz auf unterhaltsame und praxisnahe Weise.Lernziele:
- Vertiefung und Festigung der Türkischkenntnisse auf A2-Niveau
- Erweiterung des Wortschatzes und Festigung von Grammatikstrukturen
- Verbesserung der Lese- und Verständnisfähigkeit
- Förderung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit durch Diskussionen
Die Veranstaltung richtet sich an:
- Lernende mit Vorkenntnissen auf A2-Niveau
- Personen, die ihre Türkischkenntnisse anhand eines Lernkrimis vertiefen möchten
Lernmethoden:
- Lesen und Analysieren des Krimis
- Diskussionen und Gespräche über den Inhalt
- Grammatikwiederholung und -übungen
- Textbezogene Übungen
Bitte mitbringen:
- Das Lesebuch "Kaçan adam" (Buske Verlag, ISBN 978-3-87548-983-5)
Wichtige Hinweise:
- Das Lehrbuch ist nicht im Kurspreis enthalten und sollte nach der ersten Kursstunde besorgt werden.
- Der Kurs ist ein Folgekurse und hat sich bereits mit den ersten Lektionen des Lernkrimis befasst. Bei Kursinteresse sprechen Sie uns bezüglich der Möglichkeiten des Kurseinstiegs gern an.
VHS, Kampstraße 47
Kampstraße 4744137 Dortmund
Kurse der Dozentin
Keine empfohlenen Kurse vorhanden
