Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Wie Krisen und Arbeitsplatz die (politische) Meinung beeinflussen

Anmeldung möglich

Kursnummer 25-50201D
Beginn Sa., 02.08.2025, 10:00 - 15:00 Uhr
Dauer 2 Termine
Kursort
Entgelt 55,00 €
Teilnehmende 10 - 20

Kursbeschreibung

Die Entstehung revolutionärer, faschistischer, rassistischer und populistischer Bewegungen einst und jetzt.

Die Bedeutung der Arbeitswelt und der Ökonomie für die Bildung des politischen Bewusstseins interessiert schon Karl Marx. Dieser behauptete, dass der Arbeitsplatz bzw. die über den Job bestimmte Klassenzugehörigkeit das Denken bestimme. Schon die Hexenverfolgungen und die Wellen des Antisemitismus waren zum Teil ökonomisch bedingt. Die Revolution von 1848 scheiterte, weil die gewählten (intellektuellen) Vertreter des deutschen Volkes kaum Zeit fanden, sich mit den tatsächlichen Nöten der arbeitenden Klassen zu befassen. Infolge bildeten sich im 19. Jahrhundert Gewerkschaften und die SPD. So entstand eine Arbeiterbewegung, die zur Macht im Staate drängte. Lenin und seinen Genossen ging der Prozess der Gesellschaftsveränderung im Sinne der Werktätigen zu langsam voran. Sie machten 1905 und 1917 bzw. 1918/19 kommunistische Umsturzversuche in Russland und Deutschland. Darauf kam es in den frühen 1920er-Jahren zur Bildung faschistischer Bewegungen (Italien, Deutschland), die Teile der Arbeiterschaft integrieren wollten. In der Wirtschaftskrise der frühen 1930er-Jahre votierten die kleinen Beamten, die einfachen Geschäftsleute, die Bauern und viele Studenten für die NSDAP, die Arbeiterschaft hingegen eher für die SPD und KPD. Auch in der Gegenwart bleibt die politische Orientierung gespalten zwischen der gutverdienenden kosmopolitischen „Elite“ (West) und dem sich abgehängt fühlenden populistischen „Volk“(Ost). Der Frust des werktätigen Volkes gegen die „Elite“ bringt Populisten wie Trump, Le Pen, die AfD u.a. nach oben. Warum neigen Menschen in der Krise zur Radikalität? Der Referent Dr. Thorsten Reters ist Soziologe und Sachbuchautor.

Das Wochenendseminar findet im Hotel Mönter-Meyer in Bad Laer, Winkelsettener Ring 7, 49196 Bad Laer, statt. Die Anreise erfolgt privat. Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern. Je nach Verfügbarkeit kann vor Ort - gegen Aufpreis - ein Einzelzimmer gebucht werden. Im Entgelt sind Abendessen, Übernachtung, Frühstück und Mittagessen enthalten. Getränke sind nicht im Entgelt enthalten.

Dies ist eine Kooperationsveranstaltung mit Arbeit und Leben NRW.
Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
02.08.2025
Uhrzeit
10:00 - 15:00 Uhr
Ort
Haus Mönter-Meyer, Winkelsettener Ring 7, 49196 Bad Laer
Datum
03.08.2025
Uhrzeit
10:00 - 15:00 Uhr
Ort
Haus Mönter-Meyer, Winkelsettener Ring 7, 49196 Bad Laer

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