Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

vhs-Lerntreff im Quartier - Alphabetisierung - Lesen und Schreiben

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-10803
Beginn Mi., 16.09.2026, 12:45 - 15:15 Uhr
Dauer 36 Tage
Kursort VHS Zentrum Nord, Deutsche Straße 10
Entgelt entgeltfrei
Teilnehmende 0 - 40
Zielgruppe
Downloads Infos zum Lerntreff - ESF-Flyer

Kursbeschreibung

Lesen und Schreiben, Stufe 1

Willkommen in einem Kurs, in dem das Erlernen von Lesen und Schreiben im Mittelpunkt steht. Wir laden Sie ein, in einer entspannten und stressfreien Atmosphäre die Grundlagen der Schriftlichkeit zu entdecken. Uns ist es wichtig, dass Sie sich beim Lernen rundum wohlfühlen und in Ihrem eigenen Tempo vorankommen. Damit die Inhalte für Sie unmittelbar greifbar und nützlich sind, orientieren wir uns konsequent an Ihrer eigenen Lebenswelt. Wir setzen Themen, die Ihnen aus dem Alltag bekannt sind, und verknüpfen diese direkt mit den Lerninhalten. So wird der Weg zum Lesen und Schreiben nicht nur effektiv, sondern auch lebensnah und motivierend gestaltet. Wir freuen uns darauf, Sie gemeinsam auf diesem Weg zu begleiten und Ihre Kompetenzen vor Ort Schritt für Schritt zu erweitern.

Lernziele:
• Erlernen der Buchstaben und ihrer Lautwerte
• Entwicklung erster Lese- und Schreibkompetenzen
• Verbesserung der Kommunikation im Alltag
• Förderung der Sicherheit im Umgang mit einfachen Texten

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Personen, die keine oder nur sehr geringe Lese- und Schreibkenntnisse besitzen
• Anfänger*innen, die eine Alphabetisierung anstreben
• Alle, die in einer unterstützenden Gemeinschaft lernen möchten

Lernmethoden:
• Praxisorientiertes Lernen mit Alltagsbeispielen
• Interaktive Übungen in der Gruppe
• Individuelle Betreuung und Förderung
• Arbeit mit anschaulichem Material

Bitte mitbringen:
• Schreibutensilien (Stifte, Block)
• Eine positive Einstellung und Neugier
• Eventuell eigene Alltagstexte, die Sie interessieren

Wichtige Hinweise:
• Der Kurs findet vollständig vor Ort statt, um den direkten Austausch zu ermöglichen.
• Pünktlichkeit und regelmäßige Teilnahme unterstützen Ihren Lernfortschritt.

VHS Zentrum Nord, Deutsche Straße 10

Deutsche Straße 10
44339 Dortmund
Datum
Uhrzeit
Ort
Datum
16.09.2026
Uhrzeit
12:45 - 15:15 Uhr
Ort
Deutsche Straße 10, VHS Zentrum Nord, 1. OG Raum 115
Datum
17.09.2026
Uhrzeit
12:45 - 15:15 Uhr
Ort
Deutsche Straße 10, VHS Zentrum Nord, 1. OG Raum 115
Datum
18.09.2026
Uhrzeit
12:45 - 15:15 Uhr
Ort
Deutsche Straße 10, VHS Zentrum Nord, 1. OG Raum 115
Datum
23.09.2026
Uhrzeit
12:45 - 15:15 Uhr
Ort
Deutsche Straße 10, VHS Zentrum Nord, 1. OG Raum 115
Datum
24.09.2026
Uhrzeit
12:45 - 15:15 Uhr
Ort
Deutsche Straße 10, VHS Zentrum Nord, 1. OG Raum 115
Datum
25.09.2026
Uhrzeit
12:45 - 15:15 Uhr
Ort
Deutsche Straße 10, VHS Zentrum Nord, 1. OG Raum 115
Datum
30.09.2026
Uhrzeit
12:45 - 15:15 Uhr
Ort
Deutsche Straße 10, VHS Zentrum Nord, 1. OG Raum 115
Datum
01.10.2026
Uhrzeit
12:45 - 15:15 Uhr
Ort
Deutsche Straße 10, VHS Zentrum Nord, 1. OG Raum 115
Datum
02.10.2026
Uhrzeit
12:45 - 15:15 Uhr
Ort
Deutsche Straße 10, VHS Zentrum Nord, 1. OG Raum 115
Datum
07.10.2026
Uhrzeit
12:45 - 15:15 Uhr
Ort
Deutsche Straße 10, VHS Zentrum Nord, 1. OG Raum 115
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Anmeldung möglich

Schreiben und Kommunikation, Stufe 1-2

  • Datum: Mo. 14.09.2026 - Di. 22.12.2026
  • Ort: VHS, Hansastraße 2-4