Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails
Veranstaltung "Vietnamesische Küche" (Nr. 87754D) wurde aus dem Warenkorb entfernt.

Vortrag: Irdische Paradiese – Utopie in Kunst und Architektur des 20. Jahrhunder

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-60526
Beginn Do., 17.12.2026, 17:45 - 19:15 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 8,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 20
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Vorstellungen eines Paradieses sind tief in vielen Religionen verwurzelt und haben über Jahrtausende hinweg zahllose Erzählungen, Mythen und Bildwelten verschiedenster Kulturen geprägt. Allen diesen religiösen Entwürfen ist ein gemeinsamer Kern eigen: die Beschreibung eines Ortes absoluter Harmonie und Vollkommenheit. In den ursprünglichen Mythen ist das Paradies jedoch stets entzogen – es ist entweder bereits verloren gegangen oder liegt in einer fernen Zukunft; es existiert niemals im unmittelbaren Hier und Jetzt.
Aus heutiger Perspektive würden wir diese Sehnsuchtsorte als Utopien bezeichnen. Beide Begriffe beschreiben unerreichbare Gegenwelten, die uns ein ideales Leben versprechen. Interessant ist hierbei die historische Entwicklung: In seinem wegweisenden Werk „Utopia“ aus dem Jahr 1516 beschrieb Thomas Morus eine ideale Gesellschaft, die zeitgleich mit dem Erzähler existierte. Erst viel später wandelte sich die Utopie zu einem ortlosen Ideal in einer unerreichbaren Zukunft, wodurch der Begriff eine eher negative Konnotation erhielt. Wenn wir heute etwas als „utopisch“ bezeichnen, meinen wir damit meist, dass ein Vorhaben unrealistisch ist und es kaum sinnvoll erscheint, es weiter zu verfolgen.
Nach einem kurzen Exkurs in die Begriffsgeschichte und die frühen Vorstellungen von Ideallandschaften gibt dieser Vortrag einen spannenden Einblick in die künstlerischen Versuche des 20. Jahrhunderts. Wir untersuchen gemeinsam, wie Künstlerinnen und Künstler versuchten, Utopien in der Realität zu verwirklichen und dem Paradies auf Erden ein Stück näher zu kommen.
Lernziele:
• Verständnis der historischen Entwicklung vom religiösen Paradies zur modernen Utopie
• Einblick in die künstlerischen Bestrebungen des 20. Jahrhunderts zur Gestaltung idealer Welten
• Reflexion über das aktuelle Verständnis von Utopien in unserer Gesellschaft

Die Veranstaltung richtet sich an:
• Interessierte Personen aus allen Bereichen, die sich für Kultur- und Geistesgeschichte begeistern
Lernmethoden:
• Fachvortrag mit visueller Unterstützung
Wichtige Hinweise:
• Die Veranstaltung ist unabhängig von Vorkenntnissen in Kunstgeschichte oder Theologie konzipiert.

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