Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Vortrag: This Brutal World – Architektur des Brutalismus in der Popkultur

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-60520
Beginn Do., 24.09.2026, 17:45 - 19:15 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort VHS, Kampstraße 47
Entgelt 8,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 5 - 20
Zielgruppe

Kursbeschreibung

Die Architektur des Brutalismus entstand aus der Vision, eine ehrliche, unverfälschte Bauweise zu schaffen, die sich konsequent an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Doch während die Intention auf soziale Gerechtigkeit und Funktionalität setzte, ist das heutige Bild oft ein anderes: Viele Gebäude sind als schlecht erhaltene „Betonmonster“ in unser Bewusstsein gerückt, die kaum noch etwas von den optimistischen Ideen ihrer Entstehungszeit erahnen lassen. Für viele Betrachtende wirkt die Architektur heute so massiv, dass der Begriff „Brutalismus“ weniger nach dem französischen béton brut (roher Beton) klingt, sondern vielmehr wie ein brutaler Eingriff in das Stadtbild.
Besonders in der Popkultur wurde diese Formensprache instrumentalisiert. In Filmen, Musikvideos und auf Social Media dient der Brutalismus häufig als perfekte Kulisse für dystopische Erzählungen und bedrückende Atmosphären. Von Stanley Kubricks Klassiker „A Clockwork Orange“ bis hin zu modernen Epen wie „Dune“ oder „Blade Runner 2049“ wird die Architektur genutzt, um Macht, Kälte und Isolation zu visualisieren. Erst in jüngerer Zeit vollzieht sich ein Image-Wandel, der es uns ermöglicht, dieses kulturelle Erbe differenzierter und wertschätzender zu betrachten. In diesem Vortrag laden wir Sie ein, das spannende Spannungsfeld zwischen der ursprünglichen Intention und der heutigen Realität dieser Betonriesen zu erkunden.
Lernziele:
• Analyse der Entstehungsgeschichte und der sozialen Intentionen des Brutalismus
• Untersuchung der Diskrepanz zwischen ursprünglicher Architekturvision und heutiger Wahrnehmung
• Auseinandersetzung mit der Darstellung brutalistischer Gebäude in popkulturellen Narrativen (Film, Medien, Social Media)
Die Veranstaltung richtet sich an:
• Alle Personen, die einen neuen Blick auf die oft unterschätzte Betonarchitektur werfen möchten
Lernmethoden:
• Fachvortrag mit visueller Begleitung
Wichtige Hinweise:
• Der Vortrag ist unabhängig von Vorkenntnissen in Architekturgeschichte gestaltet und steht allen Interessierten offen.

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Anmeldung möglich

Zeit: beobachten, messen, berechnen

  • Datum: Fr. 18.09.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Reise- und Landschaftsfotografie neu entdecken

  • Datum: Di. 01.12.2026
  • Ort: Creativzentrum, Haus 2, Oberbank 1
Anmeldung möglich

Fotos aufnehmen, bearbeiten, speichern u. präsentieren in der Apple-Wel

  • Datum: Sa. 26.09.2026
  • Ort: VHS, Kampstraße 47
Anmeldung möglich

Exkursion: Monschau: Ein Streifzug durch die Zeit

  • Datum: Sa. 17.10.2026
  • Ort: