Bildungsurlaub

Informationen zur Arbeitnehmerweiterbildung in NRW

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) besteht seit 1984.

Bildungsurlaubsregelungen sind Ländersache, nicht alle Bundesländer haben solche gesetzlichen Regelungen. Bei den bestehenden Bildungsurlaubsregelungen gibt es Unterschiede in den einzelnen Bestimmungen, einheitlich ist jedoch die Intention, ArbeitnehmerInnen bei Lohn- und Gehaltsfortzahlung zum Zwecke der Weiterbildung von der Arbeit freizustellen.

Das AWbG regelt daher weniger bildungs-, sondern vielmehr arbeitsrechtliche Fragen, da es im Kern ein Freistellungs- und Lohnfortzahlungsgesetz ist.

Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung und Fortzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes haben in NRW Arbeitnehmer*innen (Arbeiter*innen und Angestellte, jedoch keine Beamt*innen und Auszubildende), die ihren Arbeitsschwerpunkt in NRW haben, frühestens nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Der zeitliche Anspruch bezieht sich im Regelfall auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Teilnahme an einer betrieblich veranlassten Weiterbildung kann den jährlichen Anspruch auf drei Tage reduzieren. Ein nicht wahrgenommener Anspruch kann auf das nächste Jahr übertragen werden.

Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bzw. mit weniger als 10 Beschäftigten.

Keinen Anspruch haben Auszubildende und Beamt*innen.

Teilnehmen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen können allerdings auch Schüler*innen, Studierende, nicht  Erwerbstätige, Beamt*innen und Selbständige – sie müssen lediglich 16 Jahre alt sein.

Die Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung. Dazu gehören z.B. die Themenbereiche: Gesellschaft und Politik, Ökologie und Umwelt, EDV, Elektro- und Steuerungstechnik, Arbeits- und Organisationstechniken, Techniken zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, Sprachen sowie Rhetorik und Kommunikation.

Die konkrete Wahl des Themenbereichs liegt bei Ihnen als anspruchsberechtigte/r ArbeitnehmerInnen.

Erfreulicherweise setzt sich in vielen Betrieben die Erkenntnis durch, dass z.B. Stressmanagement, Konfliktreduzierung und Methoden der Organisationsentwicklung oder Mitarbeiterführung Bildungsurlaubsangebote sind, die nicht nur dem Erhalt bzw. der Qualifizierung der Arbeitskraft einzelner dienen, sondern auch für Betriebe profitabel sind.

Bildungsurlaub darf in NRW nur von  Einrichtungen angeboten werden, die nach § 10 AWbG anerkannt sind. Anerkannt sind Einrichtungen, die seit mindestens zwei Jahren bestehen und ein Gütesiegel nachweisen, das vom zuständigen Ministerium anerkannt ist.

BildungsurlauberInnen zahlen das Veranstaltungsentgelt, dass die Bildungseinrichtung erhebt. Bei auswärtiger Unterbringung zahlen Sie ganz oder anteilig die Kosten für Hin- und Rückfahrt,  Unterbringung und Verpflegung. Erfreulicherweise gibt es jedoch zunehmend Firmen, die ihren Beschäftigten auch diese Kosten erstatten, weil der Betrieb von der Weiterbildung des Beschäftigten profitiert.

Nach Auswahl des Bildungsurlaubsangebotes melden Sie sich bei der Weiterbildungseinrichtung so früh an, dass Sie 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn Ihrem Arbeitgeber schriftlich Ihr Teilnahmeinteresse mitteilen können. Nach der Anmeldung erhalten Sie von der Weiterbildungseinrichtung folgende Unterlagen:

- Anmeldebescheinigung – Mitteilung für den Arbeitgeber inkl. des Nachweises über die Anerkennung der Einrichtung,

- das Seminarprogramm inkl. zeitlichem Ablauf des Seminars und angestrebten Lernzielen.

Diese Unterlagen müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber fristgerecht einreichen.

Nach Erhalt der Unterlagen hat der Arbeitgeber nun maximal drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen.

Die Ablehnung des Bildungsurlaubs kann erfolgen, wenn

-  betriebliche oder dienstliche Belange, etwa Urlaubsanträge anderer Beschäftigter dem entgegenstehen,

 - Unterlagen unvollständig eingereicht wurden, oder

 - die Veranstaltung keine politische oder berufliche Weiterbildung ist.

Spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zustimmung bzw. die begründete Ablehnung zu kommen lassen. Im Fall der Ablehnung des Arbeitgebers haben Sie bei der VHS Dortmund ein kostenfreies Rücktrittsrecht von der gebuchten Veranstaltung. Reichen Sie die Ablehnung Ihres Arbeitgebers bei uns ein.

Eine umfangreiche Übersicht aller landesweiten Bildungsurlaubsangebote finden Sie auf der Website

http://www.bildungsurlaub.de 

Eine Übersicht zu den Bildungsurlaubs-Regelungen und -Angeboten in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite www.iwwb.de des Deutschen Bildungsservers.

Kursdetails

Ausstellungsbesuch: „INDUSTRIAL: Seidenstraßen 3000“ in der Kunsthalle Dortmund

Anmeldung möglich

Kursnummer 26-60510
Beginn Do., 05.11.2026, 18:00 - 19:30 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort
Entgelt 12,00 € MwSt. befreit
Teilnehmende 10 - 15
Zielgruppe

Kursbeschreibung

INDUSTRIAL: Seidenstraßen 3000 – Eine Ausstellung über globale Vernetzung und menschliche Arbeitskraft
Exklusive Führung mit der Kuratorin der Ausstellung Inke Arns - eine Kooperationsveranstaltung der VHS Dortmund mit der Kunsthalle, ehemals HMKV im Dortmunder U.

Die Ausstellung INDUSTRIAL: Seidenstraßen 3000 beleuchtet die komplexen Zusammenhänge globaler Produktion und Warenströme zwischen Asien und Europa. Im Fokus steht dabei die menschliche Arbeitskraft – sei es in der Industrie, der Kultur oder der Kreativwirtschaft. Die Ausstellung erinnert uns daran, dass entlang der neuen Seidenstraßen, von China bis Dortmund, vor allem Arbeiterinnen das oft unsichtbare Fundament des weltweiten Handels bilden. Sie sind es, die durch ihre tägliche Arbeit die globalen Lieferketten am Laufen halten.

Das Ruhrgebiet, einst ein Zentrum der Schwerindustrie, ist heute ein wichtiger Endpunkt der sogenannten Neuen Seidenstraßen. Züge, Schiffe und Lastwagen transportieren hier enorme Mengen an Industriegütern von Asien nach Europa und schaffen ein dichtes Netzwerk aus Containern und Frachtrouten. Die romantische Vorstellung historischer Karawanen ist längst einer hochkomplexen Handelsstruktur gewichen, die unter dem Namen Belt and Road Initiative bekannt ist. Städte wie Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen haben sich zu zentralen Knotenpunkten zwischen Europa und weit entfernten Produktionsstandorten entwickelt.

Der Historiker Peter Frankopan beschreibt diese Handelswege als weit mehr als bloße Seidenrouten. Seit Jahrhunderten wurden über sie nicht nur Waren, sondern auch Rohstoffe, Wissen, Lebensmittel und Menschen transportiert. Seine Analysen zeigen, wie eng die Welt miteinander verflochten ist und wie stark Europa heute von globalen Ressourcen abhängt. Die Ausstellung lädt ein, diese Verflechtungen zu erkunden und die Rolle der Arbeitskräfte in diesem System zu hinterfragen.

ACHTUNG!: Es fällt ein Eintritt in Höhe von 7,00 Euro an, der vor Ort zu entrichten ist!
TREFFPUNKT: Vor dem Eingang zum hmkv auf Ebene 3 im Dortmunder U.

Lernziele:
- Verständnis für globale Handelsstrukturen entwickeln
- Die Bedeutung menschlicher, vor allem der Arbeitskraft von Frauen in der globalen Wirtschaft erkennen
- Die Auswirkungen der Belt and Road Initiative auf Europa analysieren

Die Veranstaltung richtet sich an:
- Interessierte aller Altersgruppen

Lernmethoden:
- Interaktive Ausstellungsstationen
- Führung der Kuratorin Inke Arns

Wichtige Hinweise:
- Die Ausstellung ist barrierefrei zugänglich.

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